Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Jakoubek teilt mit:

 

Gemäß Beschluss des Kreistages vom 24. Juni 2002 (Drucksache 816/VIII) entscheidet nach

§ 114 g HGO der Landrat bis zu einem Betrag von 25.000 € und der Kreisausschuss bis zu einem Betrag von 50.000,00 € über die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.

 

Der Kreistag ist von diesen Entscheidungen regelmäßig zu unterrichten.

 

Nach Auskunft der Fachabteilungen erfolgten in der Zeit vom 01.01.2009 bis zum 30.06.2009 folgende Entscheidungen hinsichtlich überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen:

 

Abtl.

HJ

Betrag

Kosten-

träger

Sach-

konto

Verwendungszweck

Kreisausschuss- Beschluss

B/1

2009

 15.000,00 €

A4016999

6779000

Honoraraufwendungen für Beratungsleistungen gesunde Schulverpflegung

2697-2009/DaDi (KA/VIII-078/2009, 18.05.2009)

B/1

2009

 30.500,00 €

A4016999

6164000

Prüfung ortsveränder-licher Elektrogeräte an Schulen

2718-2009/DaDi (KA/VIII-077/2009, 05.05.2009)