Nachtrag: 17.06.2009

Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Alfred Jakoubek berichtet, dass Geschäftsführer Dr. Schwesinger mit Schreiben vom 28. Mai 2009 mitgeteilt hat, dass auf Antrag der Stadt Frankfurt seitens des Innenministeriums die Gründung der „FrankfurtRhineMain Corp.“ mit Sitz in Chicago genehmigt wurde.

 

Gleichzeitig wurde eine Ausnahme von den Vorschriften des § 122 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HGO (Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts entsprechend der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt) und § 123 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGO (Prüfungsrechte nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz) erteilt.