Beschlussvorschlag:
Der
§ 92c SGB XI im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist kurzfristig umzusetzen. Es werden sukzessive 5 neue Pflegestützpunkte im Landkreis
flächeneingrenzend eingerichtet. Dabei
ist zu prüfen inwieweit vorhandene Strukturen von Dienstleistern oder
Strukturen in kommunaler Verantwortung in die Arbeit der Pflegestützpunkte
eingebunden werden können oder mit diesen kooperiert werden kann. Diese
Information ist dann im „Flyer Seniorenprogramm“, der vom Kreisausschuss
aufgelegt wird, der Bevölkerung des Landkreises mitzuteilen.
Die
Flächeneinteilung ist bürgernah, nach Einwohnerschlüssel, regional
differenziert aufzuteilen.