Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Es wird als stellv. Strahlenschutzbeauftragter im Sinne des § 31 Abs. 2 StrlSchV bestellt:

 

Herr Dr. med. Martin Ruch, Krankenhausstr. 11, 64823 Groß-Umstadt.

 

Der Fachkundenachweis ist als Anlage beigefügt und wird nach der Bestellung

beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht.