Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezieher des SGB II und SGB XII werden von der Leitung der KFB darüber informiert, dass auf Vorlage des Vorauszahlungsbescheides des Energieversorgers die Energiekosten vollständig von der KFB übernommen werden. Mit diesem Informationsschreiben werden gleichzeitig für o.g. Personenkreis auch die Fahrtkosten zur KFB und zurück  übernommen.