Beschluss: Kenntnis genommen

Erste Kreisbeigeordnete Fries teilt mit,

 

dass das Hessische Kultusministerium mit Schreiben vom 26.11.2004, Aktenzeichen VI B 3 – 620.020.242-3- einen Bewilligungsbescheid hinsichtlich der Joachim-Schumann-Schule erlassen hat und u. a. folgendes ausführt:

 

„Gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz vom 17. Juni 1992 (GVBl. I S. 233), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. August 2002 (GVBl. I S. 466), stimme ich der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für den Teilbereich Babenhausen zu.

 

1. Auflagen

Diese Zustimmung verbinde ich mit folgenden Auflagen:

 

1.1 Durch die Umwandlung der Joachim-Schumann-Schule in eine kooperative Gesamtschule und die Lenkung der Anmeldungen aus Schaafheim an den Gymnasialzweig, die aus Kapazitäts-gründen an der Max-Planck-Schule nicht aufgenommen werden können, wird sich die Nachfrage in der gesamten Region verändern. Bis Ende 2005 ist daher eine Fortschreibung des Schulent-wicklungsplanes insgesamt vorzulegen, in der auch die Auflagen in meinem Erlass vom 09. August 2002 berücksichtigt werden.

Die Schülerlenkung von Groß-Umstadt nach Babenhausen wird – nach Durchlaufen der Mittel-stufe – einen erheblichen Zusatzbedarf für die Bachgauschule und einen dem entsprechenden Rückgang für die Schulen ergeben, die bisher die Schülerinnen und Schüler aufnahmen.

Mit der Fortschreibung sind daher entweder Schulorganisationsmaßnahmen oder Aufnahmebe-schränkungen, die die Standorte sichern, vorzulegen.

 

1.2 Für die Klassenbildung in den Schulzweigen gelten die Anforderungen der Verordnung über die Festlegung der Anzahl und der Größe der Klassen, Gruppen und Kurse in allen Schulformen vom 03. Dezember 1992.

Dem entsprechend sind die Zahl der gebildeten Klassen auf Seite 169 und 170 zu ändern.

 

1.3 Das Ganztagsangebot und die inhaltliche Konzeption der bisherigen integrierten Gesamtschule muss der zukünftigen Organisationsform als kooperative Gesamtschule mit verkürztem gymnasialem Bildungsgang neben der Förderstufe und Haupt- und Realschulzweigen ab Jahrgang 7 angepasst werden.

Maßgeblich sind dafür die „Richtlinien für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz“ vom 01.08.2004, ABl. 9/04, sowie die geänderte Schülerzusammen-setzung durch die vorgesehene Schülerlenkung.

 

2. Schulorganisationsmaßnahmen

Der beantragten jahrgangsweisen Umwandlung der Joachim-Schumann-Schule in Babenhausen von einer integrierten in eine kooperative Gesamtschule mit Förderstufe und Gymnasialzweig ab Klasse 5 stimme ich gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz zu.

 

Für die sächlichen und räumlichen Voraussetzungen sorgt der Schulträger, die personelle Versorgung übernimmt das Staatliche Schulamt im Rahmen der ihm zugewiesenen Stellen.“

 

 

Die Fachabteilungen wurden über das Sitzungsdienstverfahren beteiligt.