Nachtrag: 03.12.2008
Sitzung: 03.12.2008 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 2480-2008/DaDi
Beschlussvorschlag:
- Zur Begleitung der Arbeit der Hauptabteilung VII „Kreisagentur für Beschäftigung“ wird gemäß § 43 HKO mit Wirkung ab dem 1.1.2009 eine Kommission „Kreisagentur für Beschäftigung“ gebildet.
- Für den Geschäftsgang der Kommission gelten die Regelungen für den Kreisausschuss sinngemäß.
- Die Kommission setzt sich wie folgt zusammen, wobei die Vertretungsregelung des § 62 (2) Satz 2 HGO Anwendung findet:
- die Landrätin oder der Landrat kraft Amtes als Vorsitzende oder Vorsitzender,
- die zuständige Fachdezernentin oder der zuständige Fachdezernent kraft Amtes als stv. Vorsitzende oder stv. Vorsitzender,
- die Finanzdezernentin oder der Finanzdezernent, wenn diese oder dieser sonst nicht in der Kommission vertreten ist,
- 3 weitere Mitglieder des Kreisausschusses und
- 6 Mitglieder des Kreistags, die von diesem für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte zu wählen sind und sich nach den allgemeinen kommunalrechtlichen Vorschriften vertreten lassen können.
- Für den Zeitraum bis zum Ende der Wahlzeit des 8. Kreistags gelten die am 31.12.2008 gemäß § 7 Absatz 1 Spiegelstrich 4 und 5 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kreisagentur für Beschäftigung Darmstadt-Dieburg in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 10.11.2008 in die Betriebskommission gewählten Mitglieder des Kreistages bzw. Kreisausschusses als in die unter Punkt 1. gebildete Kommission gemäß Punkt 3. Buchstabe e (Kreistag) bzw. d (Kreisausschuss) gewählt.