Nachtrag: 03.12.2008

Beschluss: Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Zur Begleitung der Arbeit der Hauptabteilung VII „Kreisagentur für Beschäftigung“ wird gemäß § 43 HKO mit Wirkung ab dem 1.1.2009 eine Kommission „Kreisagentur für Beschäftigung“ gebildet.

 

  1. Für den Geschäftsgang der Kommission gelten die Regelungen für den Kreisausschuss sinngemäß.

 

  1. Die Kommission setzt sich wie folgt zusammen, wobei die Vertretungsregelung des § 62 (2) Satz 2 HGO Anwendung findet:
    1. die Landrätin oder der Landrat kraft Amtes als Vorsitzende oder Vorsitzender,
    2. die zuständige Fachdezernentin oder der zuständige Fachdezernent kraft Amtes als stv. Vorsitzende oder stv. Vorsitzender,
    3. die Finanzdezernentin oder der Finanzdezernent, wenn diese oder dieser sonst nicht in der Kommission vertreten ist,
    4. 3 weitere Mitglieder des Kreisausschusses und
    5. 6 Mitglieder des Kreistags, die von diesem für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte zu wählen sind und sich nach den allgemeinen kommunalrechtlichen Vorschriften vertreten lassen können.

 

  1. Für den Zeitraum bis zum Ende der Wahlzeit des 8. Kreistags gelten die am 31.12.2008 gemäß § 7 Absatz 1 Spiegelstrich 4 und 5 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kreisagentur für Beschäftigung Darmstadt-Dieburg in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 10.11.2008 in die Betriebskommission gewählten Mitglieder des Kreistages bzw. Kreisausschusses als in die unter Punkt 1. gebildete Kommission gemäß Punkt 3. Buchstabe e (Kreistag) bzw. d (Kreisausschuss) gewählt.