Nachtrag: 24.11.2008

Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Aufgrund der aktuellen Marktlage sind im Rahmen des Portfoliomanagements folgende Schritte zu gegebenem Zeitpunkt umzusetzen:

 

I.                    Sollte der Rückkaufspreis für die bestehende Trigger-Option unter der vereinnahmten Prämie liegen, ist diese zurück zu kaufen.

 

Hierdurch wird das derzeit minimale Risiko vollständig beseitigt, dass ein ansteigender Sechs-Monats-Euribor den im Grundgeschäft vereinbarten Festzins erhöhen könnte.

 

II.                 Liegt der Rückkaufspreis für bestehende Payer-Swaptions wesentlich unter der zum Veräußerungszeitpunkt vereinnahmten Prämie, ist ein Rückkauf vorzunehmen.

 

III.               Für Grundgeschäfte mit bislang nicht im Zinssatz gesicherten Restlaufzeiten sind Receiver-Swaption entsprechend der Marktlage zu veräußern.

 

IV.              Die unter Punkt III aufgeführten Receiver-Swaptions sind bei sinkendem Marktwert gegebenenfalls zurück zu kaufen.

 

Über die entsprechenden Darlehen sowie die dann vereinbarten Konditionen wird im Einzelnen  nach dem jeweiligen Abschluss berichtet.