Nachtrag: 24.11.2008
Sitzung: 08.12.2008 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 2420-2008/DaDi
Beschluss:
Aufgrund der aktuellen Marktlage sind im Rahmen des Portfoliomanagements folgende Schritte zu gegebenem Zeitpunkt umzusetzen:
I. Sollte der Rückkaufspreis für die bestehende Trigger-Option unter der vereinnahmten Prämie liegen, ist diese zurück zu kaufen.
Hierdurch wird das derzeit minimale Risiko vollständig beseitigt, dass ein ansteigender Sechs-Monats-Euribor den im Grundgeschäft vereinbarten Festzins erhöhen könnte.
II. Liegt der Rückkaufspreis für bestehende Payer-Swaptions wesentlich unter der zum Veräußerungszeitpunkt vereinnahmten Prämie, ist ein Rückkauf vorzunehmen.
III. Für Grundgeschäfte mit bislang nicht im Zinssatz gesicherten Restlaufzeiten sind Receiver-Swaption entsprechend der Marktlage zu veräußern.
IV. Die unter Punkt III aufgeführten Receiver-Swaptions sind bei sinkendem Marktwert gegebenenfalls zurück zu kaufen.
Über die entsprechenden Darlehen sowie die dann vereinbarten Konditionen wird im Einzelnen nach dem jeweiligen Abschluss berichtet.