Nachtrag: 24.11.2008

Beschluss: Kenntnis genommen

Fragen der FDP-Fraktion:

 

Allgemein:

 

  1. Sind in den Jahresendabrechnungen 2008 der konsolidierten Betriebe und Gesellschaften noch negative Auswirkungen auf die Ergebnisse des Landkreises und des Konzerns zu erwarten?
    Wenn ja, in welcher Höhe sind sie aus heutiger Sicht einzuschätzen?

 

Negative Auswirkungen für den Landkreis treten primär dann auf, wenn die konsolidierten Betriebe ihre Wirtschaftspläne nicht einhalten. Eigenbetriebsleitungen müssen gemäß § 16 (3) EigBG den Kreisausschuss und die Betriebskommission unverzüglich über eine solche Entwicklung informieren und alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Einnahmen oder zur Einsparung von Ausgaben ergreifen. Sinngemäß gilt dies auch für Geschäftsführungen vom GmbH-Beteiligungen oder Zweckverbänden. Da bis zum jetzigen Zeitpunkt keine derartigen Informationen vorliegen, werden auch keine negativen Auswirkungen erwartet. Im Übrigen wird auf die Quartalsberichte der Eigenbetriebe, insbesondere des Eigenbetriebs „Kreiskliniken“  verwiesen (siehe auch Ziffer 4 der CDU Anfrage).

 

  1. Ab wann ist damit zu rechnen, dass die Produktbereichs- und Produktgruppen-Gliederungen konstant gehalten werden, um eine bessere Lesbarkeit und Vergleichbarkeit zu ermöglichen?

 

Der Kreisausschuss hat am 13.03.2007 beschlossen, die Haushaltsgliederung ab dem Haushaltsjahr 2010 nach den in der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik vorgegebenen Produktbereichen vorzunehmen. Durch die Abkehr von der organisationsbezogenen Haushaltsgliederung wird es dann, vorbehaltlich evtl. gesetzlicher Vorgaben, keine Veränderungen in der Haushaltsgliederung mehr geben.

  1. Gegen welche Schadensfälle ist der Landkreis versichert
    a) bei welchen Versicherungsunternehmen
    b) in welcher Versicherungshöhe mit welcher Versicherungsgesellschaft?

 

Die Beantwortung der Frage kann der beigefügten Anlage 1 entnommen werden.

 

 

Speziell:

 

  1. Teilergebnishaushalt – Kostenstelle P203-907, Pos. 6:
    Aus welchen Ergebnis- und welchen Investitions-abhängigen Teilen setzt sich die für 2009 auf 315 T€ angesetzte Umlagezahlung  an den SENIO-Verband zusammen in Hinblick auf den Erfolgs- und den Finanzhaushalt?

 

Der Ansatz reflektiert die Umlageprognose aus dem SENIO-Wirtschaftsplan für die Verwaltungsumlage (Ergebnishaushalt). Die Investitionsumlage in Höhe von 2.500 € ist im Teilfinanzhaushalt der Kostenstelle 203001 auf Seite 199 des Plans ersichtlich.

  1. Teilergebnishaushalt – Kostenstelle P351-908, Pos. 8:
    Die Transferleistungen sind mit 17,2 Mio € veranschlagt. Wie setzten sich die Einzelpositionen detailliert zusammen:
    a) für Heimunterbringung i. H. von 8,137 Mio €
    b) für sozialpädagogische Familienhilfe i. H. von 2,879 Mio €
    c) für Erziehung in Tagesgruppen i. H. von 2,388 Mio €
    d) für Familienpflege i. H. von 1,984 Mio €?

 

Hilfeart

Fallzahl

Entgelt pro Fall

Ansatz WP 2009

Heimunterbringungen

gem. §34 SGB VIII

141

107,00 – 231,00 € tgl.

8.137.000,00€

Sozialpädagogische Familienhilfe gem. §31 SGB VIII

210

44,00 – 77,00€ pro

Fachleistungsstunde

2.878.900,00€

Erziehung in einer Tagesgruppe gem. § 32 SGB VIII

73

77,00 – 92,00€ tgl.

 

2.387.600,00€

Familienpflege

gem.§33 SGB VIII

159

673,00 – 824,00€

Mtl.

1.983.800,00€