Nachtrag: 24.11.2008
Sitzung: 08.12.2008 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 2484-2008/DaDi
Fragen der FDP-Fraktion:
Allgemein:
- Sind
in den Jahresendabrechnungen 2008 der konsolidierten Betriebe und
Gesellschaften noch negative Auswirkungen auf die Ergebnisse des
Landkreises und des Konzerns zu erwarten?
Wenn ja, in welcher Höhe sind sie aus heutiger Sicht einzuschätzen?
Negative Auswirkungen für den Landkreis treten primär dann auf, wenn
die konsolidierten Betriebe ihre Wirtschaftspläne nicht einhalten.
Eigenbetriebsleitungen müssen gemäß § 16 (3) EigBG den Kreisausschuss und die
Betriebskommission unverzüglich über eine solche Entwicklung informieren und
alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Einnahmen oder zur Einsparung von
Ausgaben ergreifen. Sinngemäß gilt dies auch für Geschäftsführungen vom
GmbH-Beteiligungen oder Zweckverbänden. Da bis zum jetzigen Zeitpunkt keine
derartigen Informationen vorliegen, werden auch keine negativen Auswirkungen
erwartet. Im Übrigen wird auf die Quartalsberichte der Eigenbetriebe,
insbesondere des Eigenbetriebs „Kreiskliniken“ verwiesen (siehe auch Ziffer 4 der CDU
Anfrage).
- Ab wann ist damit zu rechnen, dass die Produktbereichs- und Produktgruppen-Gliederungen konstant gehalten werden, um eine bessere Lesbarkeit und Vergleichbarkeit zu ermöglichen?
Der Kreisausschuss hat am 13.03.2007 beschlossen, die
Haushaltsgliederung ab dem Haushaltsjahr 2010 nach den in der
Gemeindehaushaltsverordnung Doppik vorgegebenen Produktbereichen vorzunehmen.
Durch die Abkehr von der organisationsbezogenen Haushaltsgliederung wird es
dann, vorbehaltlich evtl. gesetzlicher Vorgaben, keine Veränderungen in der
Haushaltsgliederung mehr geben.
- Gegen
welche Schadensfälle ist der Landkreis versichert
a) bei welchen Versicherungsunternehmen
b) in welcher Versicherungshöhe mit welcher Versicherungsgesellschaft?
Die Beantwortung der Frage kann der beigefügten Anlage 1 entnommen
werden.
Speziell:
- Teilergebnishaushalt
– Kostenstelle P203-907, Pos. 6:
Aus welchen Ergebnis- und welchen Investitions-abhängigen Teilen setzt sich die für 2009 auf 315 T€ angesetzte Umlagezahlung an den SENIO-Verband zusammen in Hinblick auf den Erfolgs- und den Finanzhaushalt?
Der Ansatz reflektiert die Umlageprognose aus dem SENIO-Wirtschaftsplan
für die Verwaltungsumlage (Ergebnishaushalt). Die Investitionsumlage in Höhe
von 2.500 € ist im Teilfinanzhaushalt der Kostenstelle 203001 auf Seite 199 des
Plans ersichtlich.
- Teilergebnishaushalt
– Kostenstelle P351-908, Pos. 8:
Die Transferleistungen sind mit 17,2 Mio € veranschlagt. Wie setzten sich die Einzelpositionen detailliert zusammen:
a) für Heimunterbringung i. H. von 8,137 Mio €
b) für sozialpädagogische Familienhilfe i. H. von 2,879 Mio €
c) für Erziehung in Tagesgruppen i. H. von 2,388 Mio €
d) für Familienpflege i. H. von 1,984 Mio €?
Hilfeart |
Fallzahl |
Entgelt pro Fall |
Ansatz WP 2009 |
Heimunterbringungen gem. §34 SGB VIII |
141 |
107,00 – 231,00 €
tgl. |
8.137.000,00€ |
Sozialpädagogische
Familienhilfe gem. §31 SGB VIII |
210 |
44,00 – 77,00€ pro Fachleistungsstunde |
2.878.900,00€ |
Erziehung in einer
Tagesgruppe gem. § 32 SGB VIII |
73 |
77,00 – 92,00€ tgl. |
2.387.600,00€ |
Familienpflege gem.§33 SGB VIII |
159 |
673,00 – 824,00€ Mtl. |
1.983.800,00€ |