Nachtrag: 24.11.2008
Sitzung: 08.12.2008 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2393-2008/DaDi
Beschlussvorschlag:
Die Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger wird in nachstehender Fassung beschlossen:
Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger
Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx auf Grund des § 5 Absatz 1 Hessische Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. I S. 674), in Verbindung mit § 27 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.3.2005 (GVBl. I S. 229), die nachfolgende Satzung beschlossen.
Artikel 1
1. § 3 Absatz 2 erhält die nachfolgende Fassung:
„(2) Unabhängig von Absatz 1 wird für die Teilnahme an Sitzungen der Regionalversammlung Südhessen und der dort gebildeten Gremien grundsätzlich ein Sitzungsgeld in Höhe des in Absatz 1 genannten Betrages gezahlt.“
2. § 3 Absatz 3 erhält die nachfolgende Fassung:
„(3) Bei mehrtägigen Sitzungen wird für jeden Tag der Sitzung eine Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt. Klausurtagungen im Sinne von § 4 Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg, die länger als einen Tag andauern, gelten nicht als mehrtägige Sitzungen.“
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.