Nachtrag: 24.11.2008

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger wird in nachstehender Fassung beschlossen:

 

Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx auf Grund des § 5 Absatz 1 Hessische Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. I S. 674), in Verbindung mit § 27 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.3.2005 (GVBl. I S. 229), die nachfolgende Satzung beschlossen.

 

Artikel 1

1. § 3 Absatz 2 erhält die nachfolgende Fassung:

(2) Unabhängig von Absatz 1 wird für die Teilnahme an Sitzungen der Regionalversammlung Südhessen und der dort gebildeten Gremien grundsätzlich ein Sitzungsgeld in Höhe des in Absatz 1 genannten Betrages gezahlt.

 

2. § 3 Absatz 3 erhält die nachfolgende Fassung:

(3) Bei mehrtägigen Sitzungen wird für jeden Tag der Sitzung eine Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt. Klausurtagungen im Sinne von § 4 Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg, die länger als einen Tag andauern, gelten nicht als mehrtägige Sitzungen.

 

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.