Nachtrag: 24.11.2008

Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt/Dieburg stimmt einer „ Weihnachtsbeihilfe für Bedürftige“ in Höhe von 60 € für Haushaltsvorstände und 40 € für Haushaltsangehörige  zu. Diese zweckbestimmte Leistung sind gem. § 11,Abs 3. SGB II kein Einkommen. Die Weihnachtsbeihilfe soll noch im Jahr 2008 gewährt werden. Der Gesetzgeber lässt solche Zuwendungen zur Wohlfahrtspflege zu und erklärt diese als  anrechnungsfrei. Anspruch auf die bedarfsorientierten Mittel haben Bezieher der Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Empfänger von Sozialgeld nach dem SGB II, Bezieher von Kindergeldzuschlag, Kinder bis 18 Jahren von Wohngeldbeziehern,  soweit sie im Haushalt leben und Rentner, die Wohngeld erhalten.

Vorhandene evtl. kommunale Zuwendungen im Landkreis Da/Di werden mit den  Kreiszuwendungen verrechnet.