Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird gemäß § 114 d HGO in Verbindung mit § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Entwurf beinhaltet:

 

a)      den Ergebnishaushalt mit Erträgen von 325.158.145 Euro und Aufwendungen von 324.247.195 Euro (Überschuss: 910.950 Euro),

b)      den Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 11.331.330 Euro, aus Investitionstätigkeit von 0 Euro und aus Finanzierungstätigkeit von –9.947.000 Euro (Zahlungsmittelüberschuss insgesamt: 1.384.330 Euro),

c)      keine Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,

d)      keine Verpflichtungsermächtigungen,

e)      den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 90.000.000 Euro,

f)        die Festsetzung der Kreisumlage auf 38,7 % und des Zuschlages zur Kreisumlage (Schulumlage) auf 16,4 % der Kreisumlagegrundlagen,

g)      den Stellenplan.

 

2.         Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2008 – 2012 wird gemäß

            § 101  Abs. 3 HGO dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

3.         Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2008 – 2012 wird gemäß § 101 Abs. 4 HGO dem Kreistag zur Unterrichtung vorgelegt.