Nachtrag: 17.10.2008

Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag spricht die Empfehlung an den Senio Vorstand aus, den § 14 (Außenvertretung) der Satzung des Zweckverbandes „Senio Verband“ wie folgt zu ergänzen :

 

(3)

Mitglieder des Seniovorstandes haben in allen anderen politischen Funktionen (z.B. Stadtparlament) und Meinungsäußerungen schriftlicher Art die Interessen und politischen Inhalte dieser Körperschaft des öffentlichen Rechtes zu vertreten. Hierzu besteht vor allem das Bestehen bestehender sozialen Leistungen (z.B. ZVK) offensiv zu verteidigen

 

(4)

Zuwiderhandlungen gegen Abs. 3 - § 14 bewirken einen sofortigen Ausschluss aus allen Funktionen des Senio Verbandes !