Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der CDU-Fraktion:

 

Mit dem geplanten Kinderförderungsgesetz will die Bundesregierung einen Rechtsanspruch für die Betreuung von Kindern bis zu drei Jahren schaffen. Es sind im Landkreis nach Angaben ca. 800 neue Plätze zu schaffen.

 

1.                  Wie viel Prozent der U3-Kinder können im Landkreis aufgenommen werden?

 

Zum Stichtag 31.12.2007 standen im Landkreis Darmstadt-Dieburg 993 U-3-Plätze für 7.258 Kinder zur Verfügung.

 

Die Versorgungsquote liegt somit bei ca. 14%.

 

2.                  Wie hoch sind die Folgekosten für die Kommunen?

 

Diese Anfrage kann nicht beantwortet werden, da die tatsächliche Versorgungssituation der einzelnen Städte und Gemeinden unterschiedlich ist. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben gemäß § 30 HKJGB auch selbst den Bedarf für die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen für ihre Kommune zu ermitteln und in eigener Zuständigkeit für die Bereitstellung dieser Plätze zu sorgen.

 

Der Landkreis hat in seiner Eigenschaft als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf Bürgermeisterebene eine Vereinbarung getroffen, wie diese Erhebung durchzuführen ist. Entsprechende Excel-Dateien wurden zur Verfügung gestellt.

 

Nach deren Rücklauf wird es möglich sein dazustellen, welche Bedarfe die einzelnen Kommunen für die Schaffung neuer Plätze in ihrem Bereich sehen. Ein Rückschluss auf die Höhe der Folgekosten der Kommunen wird hierdurch aber nicht möglich sein, sondern muss vielmehr durch die Kommunen selbst ermittelt werden.

 

3.                  Sind irgendwelche Voraussetzungen (Neubauten bzw. Umbauten in Kindergärten) geplant, die mit der Landesförderung umgesetzt werden?

 

Es ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es sich um Fördermittel des Bundes, nicht des Landes Hessen, handelt.

 

Mit der Vorlage Nr. 2234-2008/DaDi hat der Kreisausschuss die Prioritätenliste 2008 verabschiedet, aus der sich ergibt, für welche Vorhaben durch verschiedene Träger im Jahr 2008 Finanzierungsanträge aus dem Investitionsförderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ gestellt wurden. Die Prioritätenliste umfasst 22 Vorhaben.

 

4.                  Für wie viel Kinder unter einem Jahr sind im Landkreis Betreuungsplätze zu schaffen?

 

Um einen Zufluss von Fördermitteln in den Landkreis Darmstadt-Dieburg aus dem Investitionsförderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ zu ermöglichen, musste der Landkreis eine Ausbauplanung vorlegen. Über diese Ausbauplanung hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 15.07.2008 (KA/VIII-059/2008) beschlossen.

 

Ausgehend von der Annahme des Ziels der Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen für 35% der Kinder der Altersgruppe 1 bis 3 Jahr, sowie einer durchschnittlichen Versorgung von 5% der Kinder von 0 bis 1 Jahr bis Ende 2013, ist die Schaffung von 803 zusätzlichen Plätzen erforderlich.

 

In der Vorlage wurde durch die Verwaltung des Jugendamtes allerdings zum Ausdruck gebracht, dass sich diese Zahl mit hoher Sicherheit nochmals verändert wird, wenn die durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden vorzulegenden Planungen (siehe Ziffer 2) vorliegen. Diese können, ausgehend von unterschiedlichen örtlichen Bedarfen, durchaus abweichende Versorgungsziele festlegen.

 

Für die Beantwortung dieser Anfrage sind Personalkosten in Höhe von 70,00 Euro entstanden.