Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der FDP-Fraktion:

 

1.                  Welche Datengrundlage wurde bei der Presseerklärung der Kreisspitze „Preiswerte Müllentsorgung“ vom 25.09.08 verwendet?

 

Die Presseerklärung „Preiswerte Müllentsorgung“ basiert hinsichtlich der verwendeten Daten auf der IHK-Pressemitteilung.

 

2.                  Falls sie auf die vorausgegangene IHK-Pressemitteilung basiert: Wie bewertet der Kreisausschuss die unbefriedigende Gebührensituation für unsere Gewerbebetriebe im IHK-Vergleich der hessischen Industriebetriebe?
(Hinweis: Für das ZAW-Gebiet wird z. B. die neunfache Gebührenhöhe gegenüber unseren Nachbarkommunen Hainburg und Büttelborn ermittelt!)

 

Beim IHK-Vergleich der Müllgebühren der Hessischen Industriebetriebe wurde von der IHK die Abfallsatzung des ZAW falsch interpretiert. Während beim Vergleich der Privathaushalte, im Gegensatz zum letzten Vergleich im Jahr 2005, die Mindestgebühr mit 12 Entleerungen der Restmülltonne richtig betrachtet wurde, ist dies bei den Gewerbebetrieben beim aktuellen Vergleich nicht erfolgt. Es wurde die maximale Gebühr durch Inanspruchnahme von 26 Entleerungen herangezogen. Bei Anwendung der Verfahrensweise wie bei den Privathaushalten (12 Mindestleerungen) liegt die Gebühr nicht wie von der IHK angegeben bei 2.212,00 Euro, sondern bei 1.382,40 Euro. Damit würde der ZAW bei den Gebühren für Gewerbebetriebe aber dennoch im unteren Bereich der Rangliste bleiben. Um auch hier einen der vorderen Plätze zu erreichen, müsste die Satzung geändert werden. Dies könnte z.B. durch eine entsprechende Veränderung der derzeitigen Einwohnergleichwerte erreicht werden.

 

3.                  Falls die Gebührenberechnung nachvollziehbar und stimmig ist: Besteht die Möglichkeit, dass die (teuren) Abfallgebühren von den Gewerbebetrieben im ZAW-Gebiet die (günstigen) Gebühren der Privathaushalte „quersubventionieren“?

 

Gemäß den Ausführungen zu Ziffer 2 kann im ZAW-Bereich nicht von einer Quersubventionierung durch die Gewerbebetriebe zugunsten der Privathaushalte gesprochen werden.

 

Für die Beantwortung dieser Anfrage sind Personalkosten in Höhe von 30,00 Euro entstanden.