Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke/DKP:

 

  1. Wie erklärt die Kreisverwaltung die Diskrepanz zwischen einer Übersicht zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (Vorlage KFB 2253-2008) und der Tatsache, dass angeblich nur 1100 Schüler/innen an dem kostenfreies Mittagessen des Landkreises Da/Di teilnehmen würden?

    In obiger Vorlage sagt die Statistik der Bundesagentur für Arbeit aus, dass im LK Da/Di

    - 1570 Bedarfsgemeinschaften mit einem Kind                          = 1570
    -  866 Bedarfsgemeinschaften mit zwei Kinder                          = 1732
    - 321 Bedarfsgemeinschaften mit drei Kinder                            =   963
    - 133 Bedarfsgemeinschaften mit vier Kinder                             =   532

    Summe                                                                                                 = 4797 Kinder

    existieren?

 

Nicht alle Schulen bieten ein Mittagessen an und nicht alle oben genannten Kinder besuchen eine Schule im Landkreis Darmstadt-Dieburg.  

Aufgrund einer Umfrage an den Schulen des Landkreises, die eine Mittagsverpflegung anbieten, ergab sich die Zahl von 1100 Schülerinnen und Schülern, bei denen  nach Einschätzung der Schulen eine Bedürftigkeit vorliegt. Dies sind nicht ausschließlich  Kinder aus ALG II-Bedarfsgemeinschaften.

 

  1. Gibt uns die Kreisverwaltung Recht, wenn sie „nur“ von 1100 Kindern ausgeht, dass nur ca. 20 bis 30 % der bedürftigen Kinder im LK Da/Di für ein kostenloses Mittagessen eingeplant sind?

 

Der Landkreis bietet bedürftigen Kindern an den Schulen mit Mittagsverpflegung ein subventioniertes Mittagessen an. Die dazu erstellte Richtlinie regelt das Beantragungsverfahren. Eine Voraussetzung für die Bezuschussung ist demnach die Anerkennung der Bedürftigkeit durch die Karl-Kübel-Stiftung.

           

  1. Wie bewertet die Kreisverwaltung eine Aussage eines/r Rektor/in in einer Grundschule uns gegenüber:

    „ Auf unsere Anfrage meldeten sich nur 2 Kinder zum kostenfreien Mittagessen. Natürlich wissen wir, dass dies nicht der Realität entspricht. Spätestens wenn wir Abschlussfahrten unternehmen, können wir den deutlich höheren Bedarf erkennen. Die Leute haben einfach Angst ihre Armut zuzugeben!“

 

Alle kreiseigenen Schulen wurden gebeten, sämtlichen Schülerinnen und Schülern die Förderungsmöglichkeiten durch die Karl-Kübel-Stiftung sowie den Landkreis Darmstadt-Dieburg zugänglich zu machen und entsprechend zu informieren. Die Angaben der Schulen erfolgten freiwillig, unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg als Schulträger kann weder die Nennung bedürftiger Kinder durch die einzelnen Schulen noch deren Teilnahme an einem subventionierten Essen beeinflussen.

 

  1. Wie setzt sich die Zahl von 1100 bedürftigen Kindern zusammen? An welchen Schulen des Landkreises meldeten sich wie viele bedürftige Kinder?

 

32 Schulen haben insgesamt 907 Schülerinnen und Schüler gemeldet. Mit einem „Puffer“ von 20%  wurden daraufhin 1.100 nachfragende Schülerinnen und Schüler für die weitere Planung zugrunde gelegt. Aus Datenschutzgründen werden die von den Schulen gemeldeten Zahlen nicht weitergegeben, da hier z. T. Rückschlüsse auf einzelne Schülerinnen und Schüler möglich sind.

 

 

  1. Was geschieht mit bedürftigen Kinder an Schulen wo keine Mensa eingeplant und keine Mensa vorhanden ist?

           

Nicht alle Schulen nehmen an einem der Ganztagsprogramme des Landes (Ganztagsprogramm nach Maß) bzw. des Landkreises (Familienfreundliche Schule teil). An Schulen, wo kein Mittagessen angeboten wird, kann auch kein Essen subventioniert werden.

           

  1. Wie ist vorstellbar, wie die Anzahl der bedürftigen Kinder an den Landkreisschulen ermittelt wurde? Sind die Lehrer durch die Klassen gelaufen und fragten: Wer ist bedürftig?

 

Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler wurde nach Einschätzung der Bedürftigkeit durch die Schulleitung ermittelt. Die Art der Datenerhebung ist nicht bekannt.

 

  1. Was bedeutet in der Checkliste zum kostenfreien Mittagessen der Satz: „Die Forderung aus dem Härtefonds ist grundsätzlich nachrangig und nur für die Schüler/innen zu verwenden, die keine andere Fördermöglichkeit (Kommune, Förderverein, Spenden etc) haben“ – das Kinder aus dem Programm kostenfreies Mittagessen ausgeschlossen sind, sobald die an deiner anderen Fördermaßnahme teilnehmen? Wenn ja, welche Kommunen im LK Da/Di haben bereits ein derartiges Programm aufgelegt? Wo gibt es Fördervereine? Und welche Spenden nutzen hier welche Schulen?

 

Der Zuschuss des Landkreises greift erst oberhalb eines Essenspreises von 3,00 €, da eine Förderung durch die Karl-Kübel-Stiftung vorausgesetzt und von 1,00 € Selbstbeteiligung ausgegangen wird. Beide Förderkonzepte sehen eine grundsätzliche Nachrangigkeit gegenüber weiteren Förderungen vor.

Auf die Richtlinie des Landkreises Darmstadt-Dieburg für die Beantragung von Zuschüssen zur Mittagsverpflegung an Schulen (2103-2008/Da-Di)  wird verwiesen.

 

Die Gemeinden Alsbach-Hähnlein,  Eppertshausen, Groß-Zimmern, Otzberg und

Roßdorf zahlen Zuschüsse zur Mittagsverpflegung in unterschiedlichem Umfang.

In Weiterstadt (Peter-Petersen-Schule), Dieburg (Goetheschule) und Seeheim-

Jugenheim (Härtefonds Schuldorf-Bergstraße) unterstützen Fördervereine die

Mittagsversorgung.

Weiterhin hat der Caterer am Schuldorf Bergstraße einen „Sozialfonds“ eingerichtet.

 

  1. Werden bei dem Programm des Landes auch die Kinder der Kindergärten bzw. Kitas beteiligt?

 

            Nein. 

 

  1. Welche der 3 Möglichkeiten zu diskriminierungsfreie Ermittlung von Kindern wurde an den Schulen des Landkreises angewendet?

 

a)                  Die Schule sammelte Geld für das Mittagessen in Briefumschlägen ein – die betr. Kinder legen einen Zettel mit der Aufschrift „Härtefonds „ ein.

 

b)                  Kinder kaufen Essenbons am Schulkiosk oder Sekretariat. Kinder, die für den Härtefonds empfohlen wurden, beziehen die Bons ohne Zahlung.

 

c)                  Die Kinder werden bei der Essensausgabe auf Listen erfasst. Die Rechnung wird hinterher gestellt oder auch nicht gestellt.

 

Die Schule gewährleistet, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Konkrete organisatorische Entscheidungen trifft die jeweilige Schulleitung.

 

  1. Wann startet an welchen  Schulen das Programm „kostenfreies Mittagessen“ an den Landkreisschulen?

 

Die Subventionierung des Mittagessens erfolgt rückwirkend für einen Zeitraum von 3 Monaten. Beginn ist der Monat, in dem der Antrag bei der Abteilung Schulservice eingeht. Diese Information ging den Schulen mit Rundschreiben vom 29.09.2008 zu.

 

  1. Wie hoch ist der aktuelle Mittagessenpreis gegenwärtig an den Schulen?

     

Die Preise für Mittagessen an den Schulen im Landkreis sind unterschiedlich. Die Kosten belaufen sich je nach Schule auf 1,50 € bis 4,50 € (siehe auch Antwort zu Vorlage-Nr. 1772/2008/DaDi)

 

  1. An welchen Schulen entfällt eine Beantragung des Landkreiszuschusses, weil der Essenspreis die Grenze von 3 € nicht überschreitet?

     

      Stand: 01.02.2008

Bachwiesenschule

Babenhausen

           1,50 €

Gustav-Heinemann-Schule

Dieburg

           2,04 €

Landrat-Gruber-Schule

Dieburg

           2,50 €

Marienschule

Dieburg

           2,80 €

Carlo-Mierendorff-Schule

Griesheim

           2,13 €

Friedrich-Ebert-Schule

Griesheim

           2,90 €

Haslochbergschule

Groß-Bieberau

           2,50 €

Frankensteinschule

Mühltal

           2,57 €

Schule auf der Aue

Münster

           2,85 €

Eiche-Schule

Ober-Ramstadt

           1,50 €

Hans-Gustav-Röhr-Schule

Ober-Ramstadt

           1,90 €

Friedrich-Ebert-Schule

Pfungstadt

           2,80 €

Hirschbachschule

Reinheim

           2,50 €

Albrecht-Dürer-Schule

Weiterstadt

           2,00 €

Hessenwaldschule

Weiterstadt

           2,50 €

Peter-Petersen-Schule

Weiterstadt

           1,00 €

 

  1. Welche bürokratischen Hürden müssen Eltern überwinden, um die 2 € Zuschuss der Karl Kübel Stiftung und den Zuschuss der Sozialstiftung des Landkreises zu erhalten?

     

Eltern können sich bei Bedarf vertrauensvoll an die Schule wenden, wenn ihr Kind eine Förderung erhalten soll. Die Schulen sind Antragsteller für beide Förderprogramme. Die entsprechenden Anträge enthalten keine Namensnennung.

 

  1. Auf die Leistungen der Karl Kübel Stiftung und der Sozialstiftung des Landkreises besteht kein Rechtsanspruch. Auch ein Anspruch auf die Folgejahre sei nicht vorhanden  Wie lange sind die gegenwärtigen Programm zeitlich befristet?
    Welche konkreten Fälle sieht die Kreisverwaltung, die die Land- und Kreiszuschüsse zukünftig in Frage stellen könnten?

     

Die Laufzeit des Härtefonds bei der Karl-Kübel-Stiftung ist festgelegt bis zum 31.01.2009. Eine mögliche Fortsetzung ist durch das Land Hessen zu beschließen. Eine Förderung durch den Landkreis setzt nach derzeitiger Beschlusslage die Förderung durch die o. g. Stiftung voraus. Anfang November 2008 wird die Sozialstiftung des Landkreises Darmstadt-Dieburg abschließend über die Mittelbereitstellung beschließen.

 

Für die Beantwortung der Anfrage sind Personalkosten in Höhe von 150,00 Euro entstanden.