Sitzung: 10.11.2008 Kreistag
Beschluss: Kenntnis genommen
Anfrage der Fraktion von Die Linke/DKP:
- Wie
erklärt die Kreisverwaltung die Diskrepanz zwischen einer Übersicht zur
Grundsicherung für Arbeitssuchende (Vorlage KFB 2253-2008) und der
Tatsache, dass angeblich nur 1100 Schüler/innen an dem kostenfreies
Mittagessen des Landkreises Da/Di teilnehmen würden?
In obiger Vorlage sagt die Statistik der Bundesagentur für Arbeit aus, dass im LK Da/Di
- 1570 Bedarfsgemeinschaften mit einem Kind = 1570
- 866 Bedarfsgemeinschaften mit zwei Kinder = 1732
- 321 Bedarfsgemeinschaften mit drei Kinder = 963
- 133 Bedarfsgemeinschaften mit vier Kinder = 532
Summe = 4797 Kinder
existieren?
Nicht alle
Schulen bieten ein Mittagessen an und nicht alle oben genannten Kinder besuchen
eine Schule im Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Aufgrund
einer Umfrage an den Schulen des Landkreises, die eine Mittagsverpflegung
anbieten, ergab sich die Zahl von 1100 Schülerinnen und Schülern, bei
denen nach Einschätzung der Schulen eine
Bedürftigkeit vorliegt. Dies sind nicht ausschließlich Kinder aus ALG II-Bedarfsgemeinschaften.
- Gibt uns die Kreisverwaltung Recht, wenn sie „nur“ von 1100 Kindern ausgeht, dass nur ca. 20 bis 30 % der bedürftigen Kinder im LK Da/Di für ein kostenloses Mittagessen eingeplant sind?
Der Landkreis bietet bedürftigen Kindern an den
Schulen mit Mittagsverpflegung ein subventioniertes Mittagessen an. Die dazu
erstellte Richtlinie regelt das Beantragungsverfahren. Eine Voraussetzung für
die Bezuschussung ist demnach die Anerkennung der Bedürftigkeit durch die Karl-Kübel-Stiftung.
- Wie
bewertet die Kreisverwaltung eine Aussage eines/r Rektor/in in einer
Grundschule uns gegenüber:
„ Auf unsere Anfrage meldeten sich nur 2 Kinder zum kostenfreien Mittagessen. Natürlich wissen wir, dass dies nicht der Realität entspricht. Spätestens wenn wir Abschlussfahrten unternehmen, können wir den deutlich höheren Bedarf erkennen. Die Leute haben einfach Angst ihre Armut zuzugeben!“
Alle
kreiseigenen Schulen wurden gebeten, sämtlichen Schülerinnen und Schülern die
Förderungsmöglichkeiten durch die Karl-Kübel-Stiftung sowie den Landkreis
Darmstadt-Dieburg zugänglich zu machen und entsprechend zu informieren. Die Angaben
der Schulen erfolgten freiwillig, unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Der
Landkreis Darmstadt-Dieburg als Schulträger kann weder die Nennung bedürftiger
Kinder durch die einzelnen Schulen noch deren Teilnahme an einem
subventionierten Essen beeinflussen.
- Wie setzt sich die Zahl von 1100 bedürftigen Kindern zusammen? An welchen Schulen des Landkreises meldeten sich wie viele bedürftige Kinder?
32 Schulen
haben insgesamt 907 Schülerinnen und Schüler gemeldet. Mit einem „Puffer“ von 20% wurden daraufhin 1.100 nachfragende
Schülerinnen und Schüler für die weitere Planung zugrunde gelegt. Aus
Datenschutzgründen werden die von den Schulen gemeldeten Zahlen nicht
weitergegeben, da hier z. T. Rückschlüsse auf einzelne Schülerinnen und Schüler
möglich sind.
- Was geschieht mit bedürftigen Kinder an Schulen wo keine Mensa eingeplant und keine Mensa vorhanden ist?
Nicht alle Schulen nehmen an einem der
Ganztagsprogramme des Landes (Ganztagsprogramm nach Maß) bzw. des Landkreises
(Familienfreundliche Schule teil). An Schulen, wo kein Mittagessen angeboten
wird, kann auch kein Essen subventioniert werden.
- Wie ist vorstellbar, wie die Anzahl der bedürftigen Kinder an den Landkreisschulen ermittelt wurde? Sind die Lehrer durch die Klassen gelaufen und fragten: Wer ist bedürftig?
Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler wurde nach
Einschätzung der Bedürftigkeit durch die Schulleitung ermittelt. Die Art der
Datenerhebung ist nicht bekannt.
- Was bedeutet in der Checkliste zum kostenfreien Mittagessen der Satz: „Die Forderung aus dem Härtefonds ist grundsätzlich nachrangig und nur für die Schüler/innen zu verwenden, die keine andere Fördermöglichkeit (Kommune, Förderverein, Spenden etc) haben“ – das Kinder aus dem Programm kostenfreies Mittagessen ausgeschlossen sind, sobald die an deiner anderen Fördermaßnahme teilnehmen? Wenn ja, welche Kommunen im LK Da/Di haben bereits ein derartiges Programm aufgelegt? Wo gibt es Fördervereine? Und welche Spenden nutzen hier welche Schulen?
Der
Zuschuss des Landkreises greift erst oberhalb eines Essenspreises von 3,00 €,
da eine Förderung durch die Karl-Kübel-Stiftung vorausgesetzt und von 1,00 €
Selbstbeteiligung ausgegangen wird. Beide Förderkonzepte sehen eine
grundsätzliche Nachrangigkeit gegenüber weiteren Förderungen vor.
Auf die
Richtlinie des Landkreises Darmstadt-Dieburg für die Beantragung von Zuschüssen
zur Mittagsverpflegung an Schulen (2103-2008/Da-Di) wird verwiesen.
Die Gemeinden Alsbach-Hähnlein,
Eppertshausen, Groß-Zimmern, Otzberg und
Roßdorf zahlen Zuschüsse zur Mittagsverpflegung in
unterschiedlichem Umfang.
In Weiterstadt (Peter-Petersen-Schule), Dieburg (Goetheschule) und
Seeheim-
Jugenheim (Härtefonds Schuldorf-Bergstraße) unterstützen
Fördervereine die
Mittagsversorgung.
Weiterhin hat der Caterer am Schuldorf Bergstraße
einen „Sozialfonds“ eingerichtet.
- Werden bei dem Programm des Landes auch die Kinder der Kindergärten bzw. Kitas beteiligt?
Nein.
- Welche der 3 Möglichkeiten zu diskriminierungsfreie Ermittlung von Kindern wurde an den Schulen des Landkreises angewendet?
a) Die Schule sammelte Geld für das Mittagessen in Briefumschlägen ein – die betr. Kinder legen einen Zettel mit der Aufschrift „Härtefonds „ ein.
b) Kinder kaufen Essenbons am Schulkiosk oder Sekretariat. Kinder, die für den Härtefonds empfohlen wurden, beziehen die Bons ohne Zahlung.
c) Die Kinder werden bei der Essensausgabe auf Listen erfasst. Die Rechnung wird hinterher gestellt oder auch nicht gestellt.
Die Schule
gewährleistet, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet werden.
Konkrete organisatorische Entscheidungen trifft die jeweilige Schulleitung.
- Wann startet an welchen Schulen das Programm „kostenfreies Mittagessen“ an den Landkreisschulen?
Die
Subventionierung des Mittagessens erfolgt rückwirkend für einen Zeitraum von 3
Monaten. Beginn ist der Monat, in dem der Antrag bei der Abteilung Schulservice
eingeht. Diese Information ging den Schulen mit Rundschreiben vom 29.09.2008
zu.
- Wie hoch ist der aktuelle Mittagessenpreis gegenwärtig an den Schulen?
Die Preise
für Mittagessen an den Schulen im Landkreis sind unterschiedlich. Die Kosten
belaufen sich je nach Schule auf 1,50 € bis 4,50 € (siehe auch Antwort zu
Vorlage-Nr. 1772/2008/DaDi)
- An welchen Schulen entfällt eine Beantragung des Landkreiszuschusses, weil der Essenspreis die Grenze von 3 € nicht überschreitet?
Stand:
01.02.2008
Bachwiesenschule |
Babenhausen |
1,50 € |
Gustav-Heinemann-Schule |
Dieburg |
2,04 € |
Landrat-Gruber-Schule |
Dieburg |
2,50 € |
Marienschule |
Dieburg |
2,80 € |
Carlo-Mierendorff-Schule |
Griesheim |
2,13 € |
Friedrich-Ebert-Schule |
Griesheim |
2,90 € |
Haslochbergschule |
Groß-Bieberau |
2,50 € |
Frankensteinschule |
Mühltal |
2,57 € |
Schule
auf der Aue |
Münster |
2,85 € |
Eiche-Schule |
Ober-Ramstadt |
1,50 € |
Hans-Gustav-Röhr-Schule |
Ober-Ramstadt |
1,90 € |
Friedrich-Ebert-Schule |
Pfungstadt |
2,80 € |
Hirschbachschule |
Reinheim |
2,50 € |
Albrecht-Dürer-Schule |
Weiterstadt |
2,00 € |
Hessenwaldschule |
Weiterstadt |
2,50 € |
Peter-Petersen-Schule |
Weiterstadt |
1,00 € |
- Welche bürokratischen Hürden müssen Eltern überwinden, um die 2 € Zuschuss der Karl Kübel Stiftung und den Zuschuss der Sozialstiftung des Landkreises zu erhalten?
Eltern
können sich bei Bedarf vertrauensvoll an die Schule wenden, wenn ihr Kind eine
Förderung erhalten soll. Die Schulen sind Antragsteller für beide
Förderprogramme. Die entsprechenden Anträge enthalten keine Namensnennung.
- Auf
die Leistungen der Karl Kübel Stiftung und der Sozialstiftung des
Landkreises besteht kein Rechtsanspruch. Auch ein Anspruch auf die
Folgejahre sei nicht vorhanden Wie
lange sind die gegenwärtigen Programm zeitlich befristet?
Welche konkreten Fälle sieht die Kreisverwaltung, die die Land- und Kreiszuschüsse zukünftig in Frage stellen könnten?
Die
Laufzeit des Härtefonds bei der Karl-Kübel-Stiftung ist festgelegt bis zum
31.01.2009. Eine mögliche Fortsetzung ist durch das Land Hessen zu beschließen.
Eine Förderung durch den Landkreis setzt nach derzeitiger Beschlusslage die
Förderung durch die o. g. Stiftung voraus. Anfang November 2008 wird die
Sozialstiftung des Landkreises Darmstadt-Dieburg abschließend über die Mittelbereitstellung
beschließen.
Für die Beantwortung der Anfrage sind Personalkosten in
Höhe von 150,00 Euro entstanden.