Beschluss: Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die dem Landkreis Darmstadt-Dieburg obliegenden Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch II werden ab 01. Januar 2009 nicht mehr vom Eigenbetrieb „Kreisagentur für Beschäftigung Darmstadt-Dieburg “ sondern in der neu zu bildenden Hauptabteilung VII wahrgenommen, die aus 3 Abteilungen bestehen wird. Die bisher im Bereich der KfB tätigen Bediensteten werden zum vorgenannten Zeitpunkt zur Kreisverwaltung versetzt.

 

  1. Die sich aus vorstehender Beschlussfassung ergebenden finanztechnischen und stellenplanmäßigen Auswirkungen sind im Entwurf des Haushaltsplanes des Landkreises für das Jahr 2009 entsprechend zu berücksichtigen.

 

  1. Der Eigenbetrieb „Kreisagentur für Beschäftigung Darmstadt-Dieburg“ bleibt bis zu Abwicklung des Jahresabschlusses 2008 bestehen. Gleiches gilt für die Betriebskommission.

 

  1. Die Arbeit der neuen Hauptabteilung wird durch eine vom Kreisausschuss gemäß § 72 HGO zu bildende Kommission begleitet, wobei vorgesehen ist, dass die derzeitigen Mitglieder der Betriebskommission auch Mitglieder dieser Kommission werden.

 

  1. Der Fachbeirat SGB II leibt weiterhin bestehen.