Beschlussvorschlag:
- Die dem Landkreis Darmstadt-Dieburg obliegenden Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch II werden ab 01. Januar 2009 nicht mehr vom Eigenbetrieb „Kreisagentur für Beschäftigung Darmstadt-Dieburg “ sondern in der neu zu bildenden Hauptabteilung VII wahrgenommen, die aus 3 Abteilungen bestehen wird. Die bisher im Bereich der KfB tätigen Bediensteten werden zum vorgenannten Zeitpunkt zur Kreisverwaltung versetzt.
- Die sich aus vorstehender Beschlussfassung ergebenden finanztechnischen und stellenplanmäßigen Auswirkungen sind im Entwurf des Haushaltsplanes des Landkreises für das Jahr 2009 entsprechend zu berücksichtigen.
- Der Eigenbetrieb „Kreisagentur für Beschäftigung Darmstadt-Dieburg“ bleibt bis zu Abwicklung des Jahresabschlusses 2008 bestehen. Gleiches gilt für die Betriebskommission.
- Die Arbeit der neuen Hauptabteilung wird durch eine vom Kreisausschuss gemäß § 72 HGO zu bildende Kommission begleitet, wobei vorgesehen ist, dass die derzeitigen Mitglieder der Betriebskommission auch Mitglieder dieser Kommission werden.
- Der Fachbeirat SGB II leibt weiterhin bestehen.