Beschluss: Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt die Umsetzung der im Folgenden aufgeführten derivativen Finanzinstrumente gemäß den Erörterungen im Rahmen der Portfoliobeiratssitzung vom 14.08.2008:

 

  • Landkreis Darmstadt-Dieburg:

Kommunaldarlehen mit Sonderausstattung (KMSA):

 

Die Kommunaldarlehen Nr. 800 029 075, 800 029 076, 800 029 720 und 800 029 723,

deren Zinsbindung zum 30.09.2013 endet, sind durch einen Forward-Payer-Swap ab dem 30.09.2013 bis zum 30.09.2023 im Zins zu sichern. Die Zusammenlegung dieser Darlehen ist für den Abschluss des Swaps sowie des Darlehensvertrages zum Zeitpunkt der Prolongationsvertrag sinnvoll. 

 

Je nach Entwicklung der Konjunktur ist auch für die Kommunaldarlehen mit Sonderausstattung Nr. 800 025 073 und 800 030 100, deren Zinsbindungen jeweils zum 30.12.2012 und 30.11.2013 enden, eine entsprechende Zinssicherung vorzunehmen.

 

  • Eigenbetrieb KiBiS (Kinder-/Jugendbetreuung u. Bildungsstätten):

Darlehen Nummer 640 001 038

 

Der Payer-Swap des bestehenden Doppel-Swaps wird aufgelöst und aufgrund der derzeit inversen Zinsstrukturkurve sowie eines zu intigrierenden Gläubigerkündigungsrechtes zu einem niedrigeren Zinssatz abgeschlossen. Die Restlaufzeit des Darlehens ist bereits bei Abschluss des neuen Swaps zu verkürzen und entsprechend bei der Aufnahme eines variablen Darlehens anzupassen.

 

  • Landkreis Darmstadt-Dieburg und Eigenbetrieb KiBiS:

Rückkauf und Verkauf kurzfristiger Receiver-Swaptions

 

Die aufgrund der aufgelösten Payer-Swaps durch vorliegende Receiver-Swaps bestehenden variable Positionen im Portfolio des Landkreises und Eigenbetriebes werden bei entsprechender Marktlage durch den Verkauf kurzfristiger Receiver-Swaptions im Zins optimiert. Zuvor sind bereits bestehende Receiver-Swaptions zurückzukaufen.

 

Der Kreisausschuss beschließt die Umsetzung der vorgenannten Vertragsgeschäfte unter der Voraussetzung, dass sich der Markt und die damit verbundenen erzielbaren Konditionen in diesem Rahmen bewegen. Gleichzeitig wird beschlossen, dass von den entsprechenden Vorhaben abzusehen ist, wenn die gem. der Portfoliobeiratssitzung vom 14.08.2008 festgelegte Zinsmeinung nicht eintritt und die Entwicklungen der Wirtschaftslage divergieren.

 

Die Durchführung obliegt zu gegebenem Zeitpunkt der Abteilung Finanz- und Rechnungswesen (L/2), welche nach Absprache mit der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) eine für den Landkreis Darmstadt-Dieburg entsprechend günstige Marktlage nutzt.

 

Im unmittelbaren Anschluss werden die tatsächlich erzielten Konditionen sodann dem Kreisausschuss zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt.