Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Jakoubek teilt mit:

 

Gemäß Beschluss des Kreistages vom 24. Juni 2002 (Drucksache 816/VIII) entscheidet nach

§ 114 g HGO über die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der Landrat bis zu einem Betrag von 25.000 € und der Kreisausschuss bis zu einem Betrag von 50.000,00 €.

 

Der Kreistag ist von diesen Entscheidungen regelmäßig zu unterrichten.

 

Nach den Meldungen der Fachabteilungen wurde in der Zeit vom 01.01.2008 bis zum 30.06.2008  über die folgenden überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für den vorgenannten Zeitraum entschieden:

 

Abteilung

Sach-konto

Auftrag/

Kostenstelle

Betrag

Zweck

Datum

B/8 – Schul­entwicklung

6771000

351100

16.500,00 €

Rechtsverfahren mit Firma Holzbau Amann GmbH

09.05.08

B/1 – Schul­service

6090002

604322/

341062

22.533,25 €

Max-Planck-Schule

20.03.08

6090008

811236/

341056

5.509,22 €

Astrid-Lindgren-Schule

27.05.08