Beschluss: Kenntnis genommen

Kreisbeigeordneter Fleischmann gibt die anliegende tabellarische Zusammenstellung zur Kenntnis, aus der zu entnehmen ist, welche Schulen in welchen ganztägigen Programmen im Schuljahr 2008/09 sind.

 

Die einzelnen Programme sind nachfolgend kurz erläutert.

 

„Familienfreundliche Schule“ des Landkreis Darmstadt-Dieburg

Freiwilliges Ganztagsprogramm des Landkreis Darmstadt-Dieburg, das mit Kreistagbeschluss vom 20.11.2000 beschlossen wurde.

 

Der Betrag errechnet sich für das Schuljahr 2008/09 wie folgt:

 

Die Schulen erhalten für die laufenden Kosten wie Beispielsweise Personalkosten, Verbrauchsmaterial, etc. einen Zuschuss in Höhe von 10,00€ pro Schülerinnen und Schüler (Basis: Schulstatistik) bezogen auf den Betreuungstag. Die Schulen für Lernhilfe erhalten hierbei einen Sockelbetrag von 12.500,00€.

 

Damit alle 22 Schulen im Projekt verbleiben und die Betreuungstage pro Woche erweitern können, werden von dem errechneten Gesamtbetrag für das Schuljahr 2008/09 folgende Abzüge vorgenommen:

 

- Schulen mit über 1.000 Schülerinnen und Schülern      5.000,00€ Abzug

 

- Schulen mit bis zu 1.000 Schülerinnen und Schülern    4.000,00€ Abzug

 

- Schulen mit bis zu 800 Schülerinnen und Schülern       3.000,00€ Abzug

 

- Schulen mit bis zu 600 Schülerinnen und Schülern       2.000,00€ Abzug

 

- Schulen mit bis zu 500 Schülerinnen und Schülern       1.000,00€ Abzug


„Ganztagsprogramm nach Maß des Hessischen Kultusministeriums (GTS nach Maß)“

Es wird unterschieden:

 

Schule mit pädagogischer Mittagsbetreuung (PMB)

Pädagogische Mittagsbetreuung an mindestens 3 Tagen bis 14.30 Uhr.

Zusätzliche pädagogische Arbeit am Nachmittag im Bereich der Hausaufgabenbetreuung, der Fördermaßnahmen sowie der erweiterten Angebote im Wahl- und Freizeitbereich.

 

Die Teilnahme ist freiwillig. Nach der Anmeldung durch die Eltern besteht jedoch die Pflicht zur Teilnahme für den Anmeldungszeitraum.

 

Ganztagsschule mit offener Konzeption (off. Konz.)

5 Nachmittage pro Woche, in der Regel von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr, freitags mindestens von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr.

 

Die Teilnahme an den zusätzlichen Angeboten ist für Schülerinnen und Schüler freiwillig. Nach der Anmeldung durch die Eltern besteht jedoch Anwesenheitspflicht für den Anmeldungszeitraum.

 

Ganztagsschule mit gebundener Konzeption (geb. GTS)

5 Nachmittage pro Woche, bieten nachmittäglichen Pflichtunterricht sowie unterschiedliche Betreuungsmöglichkeiten in der Regel von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr, freitags mindestens von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr.

 

Die Teilnahe an den zusätzlichen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler ganz oder teilweise verpflichtend. Nach der Anmeldung durch die Eltern besteht auch bei freiwilligen Angeboten die Anwesenheitspflicht für den Anmeldungszeitraum.

 

Die Verteilung der Lehrer- und Erzieherstellen sowie des Betrages „Geld statt Mittel“ wird nach Auskunft des Staatlichen Schulamtes so vorgenommen, dass die Mindestzuteilung für jede im Landesprogramm „Ganztagsschule nach Maß“ aufgenommene Schule 0,5 Lehrerstellen betragen sollte, mit der Zielsetzung, nach Art und Umfang des Ganztagsangebotes für jede Schule 1 Lehrerstelle vorzusehen.

 

Der Betrag „Geld statt Stellen“ errechnet sich nach der Jahresvergütung einer Lehrkraft mit 46.000,00€. Die Schulleitung kann wählen, ob sie eine Stellenzuteilung oder Finanzmittel erhalten möchte.

 

Unterstützungsmaßnahme für Schulen mit gymnasialem Bildungsgang im Schuljahr 2008/09 (Unterstützungsmaßnahme)

Die Unterstützungsmaßnahme ist eine einmalige Anschubfinanzierung des Hessischen Kultusministeriums für Schulen mit gymnasialem Bildungsgang. Diese Mittel stehen nur für Personalkosten zur Verfügung und werden über das Staatliche Schulamt abgerechnet.