Nachtrag: 08.09.2008
Sitzung: 08.09.2008 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2296-2008/DaDi
Beschluss:
1. Der Beschluss des Kreistags vom 12.11.2007 unter Vorlage-Nr. 1261-2007/DaDi wird aufgehoben.
2. Der
Landkreis Darmstadt-Dieburg stellt sich den Sparkassen Darmstadt und Dieburg oder anderen Banken ab
dem Wirtschaftsjahr 2008 als Bürge für einen neu eingerichteten Vereins-Darlehensfonds
mit einer Gesamtsumme von 4 Millionen Euro zur Verfügung.
Die von den Sparkassen und
Banken an Vereine gewährte Darlehenssumme ist zweckgebunden für die langfristige
Sicherung, Modernisierung und Sanierung der Sportstätten und Vereinsanlagen sowie
für Maßnahmen der Energieeinsparung zu verwenden.
Die Darlehenssumme darf in der Regel den Betrag von 50.000,- Euro pro Verein
und eine Laufzeit von 20 Jahren nicht übersteigen.
Sportvereine, die Darlehen aus diesem Fonds in Anspruch nehmen, müssen dem
Landessportbund Hessen als Mitglied angehören und der Vereinssitz und die
Sportstätten im Bereich des Landkreises Darmstadt-Dieburg liegen. Analog dieser
Regelung müssen die übrigen Vereine ebenfalls einem Landes-, Bezirks- oder
Kreisverband als Dachverband angehören.
Der Kreistag entscheidet auf Vorschlag der Sparkassen und Banken in jedem Einzelfall über die zu
gewährende Bürgschaft.
Die Richtlinien über die Sportförderung des Landkreises Darmstadt-Dieburg vom
18. Dezember 1995 werden unter Ziffer VI, Abs. 2 neu gefasst:
„2. Für Sportstättenbauten, bei
denen auf eine Landesförderung verzichtet wird, gilt folgende Regelung:
Die außerhalb der Dringlichkeitsliste (ohne Landeszuschuss) für eine
Kreisförderung angemeldeten vereinseigenen Baumaßnahmen können entsprechend der
bereitstehenden Haushaltsmittel durch Zuschüsse gefördert werden.
Der Kreiszuschuss beträgt bis zu 10 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten.
Im Bedarfsfall kann über die Sparkassen Darmstadt und Dieburg oder andere Banken ein
Darlehen bis zu 50.000,- Euro/Verein für die langfristige Sicherung,
Modernisierung und Sanierung der Sportstätten sowie für Maßnahmen der
Energieeinsparung gewährt werden.
Hierfür übernimmt der Landkreis vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den
Kreistag eine Bürgschaft.“