Nachtrag: 01.09.2008

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Vorlage wird wie folgt geändert:

 

1.      Der Kreistag bedauert die Haltung des Bundes, der die Anerkennung von Maßnahmen nach § 16 Abs.2, SGB II als Eingliederungsmaßnahmen für ALG-II-Empfänger in Frage stellt, und fordert das Bundesministerium für Arbeit auf, an diesem Punkt für Rechtssicherheit zu sorgen.

2.      Der Kreisausschuss wird beauftragt, dem Kreistag eine Liste der § 16 Abs. 2, SGB II - Maßnahmen zur Verfügung zu stellen, die im laufenden Haushaltsjahr aufgrund der Haushaltssperre nicht wie geplant stattfinden können. Die Liste soll Auskunft geben über
- Art der Maßnahme und Zielgruppe, geplanter Beginn und Dauer
- Kosten der Maßnahme und Drittmittel
- Einschätzung der Erfolgsmöglichkeiten durch die Maßnahme
- mögliche Folgekosten durch das Ausfallen der Maßnahme, auch für potentielle Träger
und soll Entscheidungshilfe sein, für welche § 16 (2)-Maßnahmen der Kreis das Risiko übernimmt.