Nachtrag: 01.09.2008

Beschluss: ohne Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 42 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 38

Abs. 3 Hessische Landkreisordnung (HKO) wird der Termin für die Direktwahl des

Landrats des Landkreises Darmstadt-Dieburg auf Sonntag, 26. April 2009, festgesetzt.

Der Termin für eine eventuell erforderliche Stichwahl wird auf den 10. Mai

2009 festgesetzt.