Nachtrag: 20.08.2008

Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kreistag bedauert die Haltung des Bundes, der die Anerkennung von Maßnahmen nach § 16 Abs.2, SGB II als Eingliederungsmaßnahmen für ALG-II-Empfänger in Frage stellt, und fordert das Bundesministerium für Arbeit auf, an diesem Punkt für Rechtssicherheit zu sorgen.
  2. Der Kreisausschuss wird beauftragt, dem Kreistag eine Liste der § 16 Abs. 2, SGB II - Maßnahmen zur Verfügung zu stellen, die im laufenden Haushaltsjahr aufgrund der Haushaltssperre nicht wie geplant stattfinden können. Die Liste soll Auskunft geben über
    - Art der Maßnahme und Zielgruppe, geplanter Beginn und Dauer
    - Kosten der Maßnahme und Drittmittel
    - Einschätzung der Erfolgsmöglichkeiten durch die Maßnahme
    - mögliche Folgekosten durch das Ausfallen der Maßnahme, auch für potentielle Träger
    und soll Entscheidungshilfe sein, für welche § 16 (2)-Maßnahmen der Kreis das Risiko übernimmt.