Nachtrag: 20.08.2008
Sitzung: 01.09.2008 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ohne Beschlussempfehlung
Vorlage: 1844-2008/DaDi
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 42 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 38 Abs. 3 Hessische Landkreisordnung (HKO) wird der Termin für die Direktwahl des Landrats des Landkreises Darmstadt-Dieburg auf Sonntag, 7. Juni 2009, an dem voraussichtlich auch die Europawahl stattfinden wird, festgesetzt. Der Termin für eine eventuell erforderliche Stichwahl wird auf den 28. Juni 2009 festgesetzt.