Nachtrag: 08.12.2004

Beschluss: abgelehnt

Der Neubau der drei Stockwerke, die für die Unterbringung der Mitarbeiter des Eigenbetriebes „Kreisagentur für Beschäftigung“ vorgesehen sind, wird zurückgestellt, bis durch geeignete Unterlagen einen Vorteil gegenüber einer Anmietung des benötigten Büroraumes nachgewiesen wird. Dabei sind auch Aussagen über die Folgenutzung zu tätigen, falls das Optionsmodell, ohne die Übertragung der bisherigen Kompetenzen, ausläuft.

 

Die Fachabteilungen wurden über das Sitzungsdienstverfahren beteiligt.