Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der FDP-Fraktion:

 

 

1.    Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Abwicklung des Schießplatzgeländes an der L 3094 im Messeler Wald?

2.    Wer sind die Beteiligten an dem Abwicklungs-/Konversionsverfahren?

Die Entscheidung über die zukünftige Nutzung des Geländes liegt in der Zuständigkeit des Bundesforst. Der derzeitige Kenntnisstand ist, dass die Fläche als Kompensationsfläche für die ICE-Neubaustrecke vorgeschlagen werden soll.

 

3.    Welche Nutzungsarten sind zulässig?

Das Gelände befindet sich im Außenbereich und ist daher bauplanungsrechtlich gemäß  § 35 BauGB zu beurteilen. Somit sind dort derzeit nur privilegierte Vorhaben gemäß Abs. 1 oder sonstige Vorhaben nach Abs. 2, sofern keine öffentlichen Belange entgegenstehen, zulässig.

 

4.    Besteht die Möglichkeit, das 14-ha-Gelände z.B. mit Fotovoltaik-Anlagen zu bestücken?

 

Aufgrund der Zuständigkeiten und der vorhandenen Lebensraumtypen und Rote-Liste-Arten ist eine Bestückung mit Fotovoltaik-Anlagen  weder sinnvoll noch realisierbar.

 

Die Fläche ist nur z. T. versiegelt, im süd-östlichen Bereich befinden sich Lebensraumtypen, die der FFH-Richtlinie entsprechen, z. B. Heidekrautbestände. Zudem gibt es Vorkommen von Rote-Liste-Arten, z. B. Orchideen, Grasnelken, mehrere Gelbseggen-Arten, Kriechweide.

 

Für die Beantwortung der Anfrage sind Personalkosten in Höhe von 30,00 Euro entstanden.