Anfrage der FDP-Fraktion:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Abwicklung des Schießplatzgeländes an der L 3094 im Messeler Wald?
2. Wer
sind die Beteiligten an dem Abwicklungs-/Konversionsverfahren?
Die Entscheidung über die zukünftige
Nutzung des Geländes liegt in der Zuständigkeit des Bundesforst. Der derzeitige
Kenntnisstand ist, dass die Fläche als Kompensationsfläche für die
ICE-Neubaustrecke vorgeschlagen werden soll.
3. Welche
Nutzungsarten sind zulässig?
Das Gelände befindet sich im
Außenbereich und ist daher bauplanungsrechtlich gemäß § 35 BauGB zu beurteilen. Somit sind dort
derzeit nur privilegierte Vorhaben gemäß Abs. 1 oder sonstige Vorhaben nach
Abs. 2, sofern keine öffentlichen Belange entgegenstehen, zulässig.
4. Besteht die Möglichkeit, das 14-ha-Gelände z.B. mit Fotovoltaik-Anlagen zu bestücken?
Aufgrund der Zuständigkeiten
und der vorhandenen Lebensraumtypen und Rote-Liste-Arten ist eine Bestückung
mit Fotovoltaik-Anlagen weder sinnvoll
noch realisierbar.
Die Fläche ist nur z. T.
versiegelt, im süd-östlichen Bereich befinden sich Lebensraumtypen, die der
FFH-Richtlinie entsprechen, z. B. Heidekrautbestände. Zudem gibt es Vorkommen
von Rote-Liste-Arten, z. B. Orchideen, Grasnelken, mehrere Gelbseggen-Arten, Kriechweide.
Für die Beantwortung der Anfrage sind Personalkosten in
Höhe von 30,00 Euro entstanden.