Beschluss:
Gemäß § 42 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 38
Abs. 3 Hessische Landkreisordnung (HKO) wird der Termin für die Direktwahl des
Landrats des Landkreises Darmstadt-Dieburg auf Sonntag, 26. April 2009, festgesetzt.
Der Termin für eine eventuell erforderliche Stichwahl wird
auf den 10. Mai
2009 festgesetzt.