Nachtrag: 06.12.2004
Sitzung: 06.12.2004 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 0384-2004
Landrat Jakoubek teilt in Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion mit:
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9 des Vorberichtes: Personalaufwendungen
- Wird der Landkreis bei der Neubesetzung von Stellen im Jahr 2005 auf das Bewerberangebot aus der Personalvermittlungsstelle des Landes (PVS) zurückgreifen?
- In welchem Umfang wurde von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht?
- Falls nein, warum ist dies nicht geschehen.
Im Zusammenhang mit der Besetzung von Stellen im Bereich des
Eigenbetriebes „Kreisagentur für Beschäftigung Darmstadt-Dieburg“ bestand
Kontakt mit dem Leiter der Personalvermittlungsstelle des Landes Hessen sowie der zuständigen
Sachbearbeiterin.
Danach gingen uns einige
Bewerbungen zu. Soweit die Bewerber/innen geeignet sind, werden sie zu den in
Kürze stattfindenden Vorstellungsgesprächen eingeladen.
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14 Teilhaushalt A: eGovernment P203908:
Um welche Maßnahmen handelt es sich hier im einzelnen und welche Maßnahmen sind in den Folgejahren geplant?
Die geplanten Mittel sind zur fachlichen Beratung einer
E-Government-Arbeitsgruppe
der Kreisverwaltung (Weiterführung der Internet-AG), zur
möglichen Fortführung des
interkommunalen Arbeitskreises DaDiWeb im Rahmen einer
Projektbeauftragung
(siehe Vorlage-Nr. L/1-0091-2004; HFA-Sitzung am
20.09.2004)- beide Maßnahmen
unter KOG 67 - und der (Weiter-)Entwicklung einer
Internet-Schnittstelle zu einem
Verwaltungsfachverfahren (z.B. Bauwesen) - unter KOG 61 -
vorgesehen.
Konkrete Maßnahmen und ein Entwicklungskonzept für
Folgejahre („Masterplan“)
sollen durch die E-Government-Arbeitsgruppe erarbeitet
werden.
Die
Koordinierung der Maßnahmen erfolgt durch L/1 - E-Government (Herr Leiß).
Die Beteiligung der parlamentarischen Ebene an der Arbeit
der E-Government-
Arbeitsgruppe ist
vorgesehen.
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19 Teilhaushalt A: Sozial- und Altenhilfeplanung P203801 (KOG 78):
- Um welche Aktivitäten handelt es sich?
- Wie hoch ist die Selbstbeteiligung der Teilnehmer?
- Stehen Transfermittel von dritter Seite zur Verfügung?
Die Umsatzerlöse von 65.920,00 Euro (KOG 50/51) decken die Aufwendungen
für die Seniorenreisen und die Seniorentheaternachmittage (49.000,00 Euro,
16.920,00 Euro) ab. Für die Seniorentheaternachmittage stehen jährlich ca. 2800
Plätze zur Verfügung. Der Unkostenbeitrag pro BesucherIn pro Platz beläuft sich
auf 6,00 Euro. Den ungedeckten Restbetrag von ca. 16.500,00 Euro teilen sich
die beiden Sparkassen und ist im Ansatz nicht enthalten.
Die
Seniorenreisen tragen sich in der Regel durch die Teilnehmerbeiträge selbst.
Die
verbleibenden ca. 157.000,00 Euro sind Transferleistungen für die Projekt- bzw.
institutionelle Förderung von Beratungs- und Behandlungsstelle in der freien
Wohlfahrtspflege (vgl. beiliegende Liste).
Außerdem
werden bei der KOG 78 die Vergünstigungen für die InhaberInnen der Seniorencard
nach der Vereinbarung mit der Stadt Darmstadt finanziert (Theatergutscheine)
und die traditionelle Altenerholung bei den Verbänden der freien
Wohlfahrtspflege im Landkreis Darmstadt-Dieburg (z. B. DRK, AWO ...).
Bei
diesen Maßnahmen erhalten InhaberInnen der Seniorencard S einen Zuschuss von
ca. 14,00 Euro täglich für max. 21 Tage. Damit ist ca. die Hälfte der Kosten
abzudecken. Der verbleibende Betrag wird finanziert über Teilnehmerentgelte, Spenden
u. dgl.
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42 Teilhaushalt A: Haushalt- betriebswirtschaftliche Dienstleistungen
P220803 (KOG 67):
Für welche Maßnahmen fallen die Fortführungskosten für das Projekt Doppik an und was ist dort zukünftig geplant?
Laufende Kosten für den Betrieb des Systems auf den drei Ebenen
(Konsolidierung,
Entwicklung, Echtsystem); Schnittstellen zu Vorverfahren;
Modifikation der bisher eingesetzten
Programmteile.
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55 Teilhaushalt A: Agenda 21 P303903
Welche Maßnahmen in 2004 und 2005 wurden mit diesen Mitteln finanziert?
2004
Broschüre „Zeitreise“ (8. Tour)
Aktion „Zu Fuß zur Schule“
2005
noch nicht bekannt
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180 Teilhaushalt A: Bauaufsicht Beratung P363901
Warum beträgt der Ansatz nur 2000,00 Euro.
Das Produkt P363901 wurde mit Einführung der kaufmännischen Buchführung
für das Produkt “Beratung und Information” geschaffen. Leistungsinhalt dieses
Produktes ist die Beantwortung von telefonischen und schriftlichen Anfragen
allgemeinen Inhalts. Anfragen zu laufenden Aktenvorgängen sind hiervon nicht
erfasst, da diese insgesamt in andere Produkte (z.B. Baugenehmigung,
Ablehnungsbescheid, Bauordnungsverfügung etc. einfließen). Zu diesem Zeitpunkt
war eine Schätzung der Gebühreneinnahmen zu diesem Produkt nicht möglich.
Wie sich jedoch in der
Praxis gezeigt hat, werden in der Mehrzahl der Fälle gezielte Fragen zu
laufenden Bauvorhaben gestellt, so dass eine Vereinnahmung auf das o.g. Produkt
nicht möglich ist. Diese Beratungskosten sind dann in den jeweiligen Bescheiden
beinhaltet.
Allgemeine telefonische und schriftliche Anfragen konnten in der
Vergangenheit aufgrund fehlender Grundlage in der allgemeinen
Verwaltungskostenordnung bzw. der Bauaufsichtsgebührensatzung gebührenmäßig
nicht erfasst werden.
Durch
Änderung der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung des Landes Hessen bzw. der
Bauaufsichtsgebührensatzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird nunmehr ein
Gebührentatbestand geschaffen, durch den Beratungen ab einer viertel Stunde
kostenpflichtig werden.
Inwieweit in Wirtschaftsplan 2005 daher Einnahmen auf das o.g. Produkt erzielt werden, bleibt abzuwarten.
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206 ff. Teilhaushalt A: Allgemeine Verwaltung Kostenstelle 410001
Warum wurde in den Abteilung nur noch Budgets für Bücher und Zeitschriften vorgegeben und die übrigen Sachkosten im wesentlichen zentral bei Produkt 410901 veranschlagt?
Nach unserer Auffassung leidet hierdurch die Kostentransparenz und die Steuerung des Ausgabeverhaltens.
Zur besseren Überwachung der Haushaltsmittel erfolgte eine geänderte
Veranschlagung.
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8 Stellenplan: Service Stelle P203009
Wozu sollen die dort ausgewiesenen drei Stellen dienen? Es gibt offensichtlich kein Produkt dazu.
Die Planstellen für die Servicestelle im Kreishaus in Darmstadt sowie
für die neu eingerichtete
Servicestelle im Kreishaus in Dieburg waren vorher bei der Abteilung 203001
bzw. 410001 veranschlagt.
Es wurde lediglich aus
Transparenzgründen eine Umplanung vorgenommen.
- Seite
8 Stellenplan: Jugendamt P351001
Warum Ausweitung um drei Stellen, wenn im Vorbericht von erfreulicher Stagnation die Sprache ist?
Im Zusammenhang mit der Herauslösung der Drogenberatung für den
Landkreis
Darmstadt-Dieburg aus dem Zweckverband mit der Stadt Darmstadt werden zum 01. Januar 2005 vier Bedienstete in den
Kreisdienst übernommen, die diese Aufgaben künftig für den Bereich des
Landkreises Darmstadt-Dieburg wahrnehmen. Für diese Bediensteten werden insgesamt 3,5
Stellen benötigt, sodass dadurch eine Erhöhung beim Jugendamt eingetreten ist.
- Teilhaushalt
A: KOG 69 Beiträge, Wertkorrekturen und Periodenfremde Aufwendungen
- In welcher Höhe wurden Forderungen wertberichtigt?
In 2003 wurden Forderungen in Höhe von 1.499 T€ wertberichtigt.
- Welche Maßnahmen wurden ergriffen um diesem Sachverhalt angemessen zu begegnen.
Mahnverfahren incl. Vollstreckung; die Dienstanweisung.
Die Dienstanweisung über
die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Forderungen wird umgesetzt.
- Seite
248 Teilhaushalt A: Ausgleichsamt KST 555001
Wir bitten um einen Bericht über den Tätigkeitsbereich des Ausgleichsamtes.
Der Tätigkeitsbericht wird erstellt.
- Seite
250 Teilhaushalt A: Flüchtlingsamt KST 557001 (KOG67)
Warum ist es nötig die derzeitige Außenstelle Nordring aufrecht zu erhalten?
Die Auflösung der Außenstelle des Flüchtlingsamtes im Nordring ist im
Zusammenhang mit dem Bezug des neuen Verwaltungsgebäudes beim Kreishaus in
Kranichstein vorgesehen. Eine Zwischenlösung im Kreishaus in Dieburg ist nicht
beabsichtigt, da der Neubau in Dieburg ab dem 2. Vj. 2005 bereits größtenteils
als TIZ genutzt werden soll.
- Seite
62 bis 142 Teilhaushalt A: Schulen
- Die Ansätze der einzelnen Budgets häng von der Schülerzahl der jeweiligen Schule ab. Welcher Betrag wird pro Schüler bereitgestellt?
Gemäß KA-Beschluss vom 04.11.2003, TOP II/10/56, werden die Budgets der
Schulen ab dem Wirtschaftsjahr 2004 nach folgenden Richtwerten festgesetzt:
1. Sockelbetrag je
Schule – 300,00 a
2. Grundschulen 1
Zug - 30,00 a pro
Schülerin/Schüler
Grundschulen ab 2 Züge - 20,00
a pro Schülerin/Schüler
Haupt- u. Realschulen - 18,00
a pro Schülerin/Schüler
Gymnasien - 18,00
a pro Schülerin/Schüler
Gesamtschulen - 18,00
a pro Schülerin/Schüler
Berufsschulen - 19,00
a pro Schülerin/Schüler
Sonderschulen - 33,00
a pro Schülerin/Schüler
3. Darüber hinaus
erhalten Schulen, die über keine kreiseigene Sport-
hallen oder
Außensportanlagen verfügen, Mietkosten zur Durch-
Führung des
Schulsportunterrichts.
4. Für die
Unterhaltung von Fahrzeugen (Kleintraktoren etc.) wird
das
durchschnittliche Rechnungsergebnis der Wirtschaftsjahre 2000
bis 2002 als weiterer Zuschlag gewährt.
- Wie hoch ist der Betrag, der durch die internationale Ausschreibung der Reinigungsarbeiten eingespart wurde?
Laut KA-Beschluß vom 16.11.2004 (KA/084/2004) werden im Jahr 2005
Einsparungen von ca. 200.000,–EUR p. a. erwartet. Ab dem Jahr 2006 betragen die
Einsparungen voraussichtlich 254.000,–EUR p. a.
- Bilingualer
Unterricht
- An welchen Schulen wird zurzeit ein bilinguales Unterrichtsangebot gemacht?
- Falls ein Angebot gemacht wird, in welcher Sprache?
An keiner Schule des Kreises findet zurzeit bilingualer Unterricht
statt.
- Investitionsplan:
KST 341059 Dreifeldsporthalle in Jugenheim
Im Investitionsplan sind unter oben genannter Kostenstelle die Baukosten für die Errichtung einer Dreifeldsporthalle (€ 3.552.000) und einer zweizügigen Grundschule (€ 2.765.000) für 2004 unter „Internationaler Schule“ eingestellt.
Im Investitionsplan 2005 wurde unter der Kst. 341086 „Schuldorf Bergstraße“ die Sporthalle für 2007 (3.917.200) eingestellt und unter der Kst. 341059 „Internationaler Schule“ nur die Kosten für den Bau einer zweizügigen Grundschule (€ 3.208.000).
Warum wurden diese Kosten zwischen den Kostenstellen verschoben?
Da zurzeit schon Bedarf für eine 3-flächige Sporthalle an der
Gesamtschule im Schuldorf Bergstraße besteht, um den lehrplanmäßigen Schulsport
abzudecken. Der im Aufbau befindliche internationale Schulzweig wird diese neue
Sporthalle mit nutzen.
- Seite
179 Teilhaushalt A: Bauaufsicht Personalkosten
- Wie viele Mitarbeiter können, aufgrund der Entlastung durch das neue Baurecht, mit anderen Aufgaben betraut werden?
- In welchen Tätigkeitsgebieten werden diese Mitarbeiter zukünftig eingesetzt?
Die Zahl der Planstellen für die Bauaufsichtsabteilung wurde bereits um
zwei reduziert. In welchem Umfang ein weiterer Abbau von Stellen möglich ist,
wird nach Auswertung der Daten für das Jahr 2004 entschieden.
- Seite
258 Teilhaushalt A: KST 631001 Untere Wasserbehörde (KOG 67)
Aus welchen Gründen ist eine weitere Anmietung von Räumen im Dugena-Haus notwendig?
Der Umzug der Unteren Wasserbehörde in das Kreishaus in Dieburg soll
nach dem Auszug sämtlicher
kommunalen Abteilungen erfolgen (siehe
auch Ziffer 12).
- Seite
191 Teilhaushalt A: P 365902 Bauunterhaltung (KOG 61)
Welche Energiesparmaßnahmen werden hier an welchen Objekten durchgeführt?
Es ist vorgesehen, folgende Heizkesselsanierungen nach der
Feueranlagenverordnung durchzuführen:
-
G.-Heinemann-Schule,
Dieburg
-
Heuneburgschule,
Niedernhausen
-
Frankensteinschule,
Nd.-Beerbach
Weiter
soll die Elektroheizung der Gundernhäuser Schule (Bauteil Pavillon) saniert
werden.
Die Fachabteilungen wurden
über das Sitzungsdienstverfahren beteiligt.
Anmerkung des Kreistagsbüros:
Die Antworten der Verwaltung sind in kursiver Schrift abgedruckt.