Landrat Jakoubek teilt mit, dass die Arbeits- und Sozialminister der Länder auf Ihrer
Sonderkonferenz zur Neuorganisation des SGB II einstimmig und im Einvernehmen
mit dem Bundesarbeitsministerium eine Verfassungsänderung zur Absicherung der
gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur für Arbeit und
Landkreisen/kreisfreien Städten bei gleichzeitiger Absicherung des
Optionsmodells beschlossen haben. Die dazu ergangene Pressemitteilung des
Deutschen Landkreistages vom 15. Juli und des Hessischen Landkreistages vom 16.
Juli 2008 sind zur Kenntnisnahme beigefügt.