Nachtrag: 01.12.2004

Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004 wird entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen.

 

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung enthält nachfolgende Änderung:

 

§ 4 der Haushaltssatzung wird wie folgt geändert:

 

„Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 25.000.000 Euro um 5.000.000 Euro erhöht und damit auf 30.000.000 Euro neu festgesetzt.“

 

Die Fachabteilungen wurden über das Sitzungsdienstverfahren beteiligt.