Nachtrag: 21.05.2008

Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der vorliegenden Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg, der Stadt Babenhausen, dem Eigenbetrieb der Stadt Babenhausen sowie dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen Darmstadt wird zugestimmt.

 

Die erforderlichen Mittel für die Baukosten von 150.000 € stehen im Wirtschaftsplan des Jahres 2008 (Investitionsplan) unter der Kostenstelle 880001 und der Maßnahme „K 183 grundhafte Erneuerung OD Hergershausen“ zur Verfügung.

 

Das an das Amt für Straßen- und Verkehrswesen zu zahlende Honorar beträgt 3 % der tatsächlichen Baukosten, das sind max. 4.500 €. Die Mittel stehen im Wirtschaftsplan des Jahres 2008 (Investitionsplan) unter der Kostenstelle 880001 unter „Planungskosten Kreisstraßen“ zur Verfügung.

 

Der Kanalerschließungsbeitrag von voraussichtlich 51.129,80 € wird nach Abschluss der Maßnahme gezahlt, wenn die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Diese sollen im Nachtragswirtschaftsplan 2008 eingestellt werden.