Nachtrag: 21.05.2008
Sitzung: 11.06.2008 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1996-2008/DaDi
Beschluss:
Die Satzung zur Änderung der Krankenhausbetriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kreiskrankenhäuser des Landkreises Darmstadt-Dieburg“ in nachstehender Fassung wird beschlossen:
Satzung zur
Änderung der Krankenhausbetriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kreiskrankenhäuser
des Landkreises Darmstadt-Dieburg“
Aufgrund des § 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 1.4.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.7.2006 (GVBl. I S. 394, 421), der §§ 1 und 5 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 21.03.2005 (GVBl. I S. 218) in Verbindung mit § 14 des Hessischen Krankenhausgesetzes 2002 in der Fassung vom 6.11.2002 (GVBl. I S. 662), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2007 (GVBl. I S. 908), und der Krankenhausbetriebsverordnung in der Fassung vom 20.11.1991 (GVBl. I S. 354), hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg am 11.06.2008 die nachstehende Satzung zur Änderung der Krankenhausbetriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kreiskrankenhäuser des Landkreises Darmstadt-Dieburg“ in der Fassung vom 02.07.2007 beschlossen:
Art. 1
- Der
Titel der Satzung erhält folgende Fassung:
„Eigenbetriebssatzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg für den Eigenbetrieb „Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg““ - § 2
erhält folgende Fassung:
„(1) Der Eigenbetrieb führt die Bezeichnung „Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg“.
(2) Die Krankenhäuser führen die Bezeichnung „Kreisklinik Groß-Umstadt“ und „Kreisklinik Seeheim-Jugenheim“.“ - Der in den §§ 3 bis 13 als Namensbezeichnung des Eigenbetriebs bzw. der Krankenhäuser Groß-Umstadt und Seeheim-Jugenheim verwendete Begriff „Kreiskrankenhaus“ bzw. „Krankenhaus“ wird jeweils entsprechend durch den Begriff „Kreisklinik“ ersetzt.
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.