Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Für die Mehrzuweisung von 49.938 m² (1099,87 Werteinheiten) im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Babenhausen „Hergershäuser Wiesen“ zu Zwecken des Naturschutzes übernimmt der Landkreis die erforderliche Abfindung in Höhe von 9.147,04 € gegenüber der Flurbereinigungsbehörde.

 

Die Mittel in Höhe von 9.147,04 € stehen unter der Kostenstelle 366001 „Geländeerwerb für Naturschutzzwecke“ als Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung.