Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke/DKP:

 

1)                  Wie viele 1 € Jobber sind per 01.01.08 als sogenannte GZA Maßnahme in dem nach  114 Abs. 1 HGO vom Landkreis Da/Di verwalteten Eigenbetrieben eingesetzt ?:

-                     Eigenbetrieb Da/Di Werk (Angabe getrennt nach Schulen und Angabe der Tätigkeit der 1 € Jobber)

 

-                     Eigenbetrieb Kreisagentur

 

-                     Eigenbetrieb Kreiskrankenhaus

 

-                     Eigenbetrieb Kibis

 

 

2)                  Beteiligungen

-                     HEAG Mobilo GmbH

 

-                     HEAG MobiBus GmbH und Co KG

 

-                     HEAG Mobibus Verwaltungs GmbH

 

-                     HEAG MobiServ GmbH

 

-                     Seniorendienstleistungs GmbH Gersprenz

 

-                     Dienstleistungs GmbH

 

-                     Kreiskliniken GmbH

 

-                     Krankenschulen GmbH

 

-                     Azur GmbH

 

-                     TVG

 

 

3)                  Zweckverbände

-                     DaDina

 

-                     Denio

 

-                     Wasserverband Gersprenzgebiet

 

-                     Wasserverband Hessisches Ried

 

-                     ZAS

 

-                     ZAW

 

-                     Gruppenwasserwerk Dieburg

 

-                     Zweckverband Region Starkenburg

 

 

4)                  Kommunale Stiftungen

-                     Alfred Fischer Stiftung

 

-                     Sozialstiftung

 

 

Antwort zu 1) bis 4):

 

In den Schulen des Landkreises Darmstadt-Dieburg sind zum oben genannten Zeitpunkt 30 SGB II-Hilfeempfänger/innen eingesetzt. Tätigkeiten in der Hauswirtschaft oder als Sekretariatsassistenz bilden den Schwerpunkt.

Aufgrund des Datenschutzes findet hier keine differenzierte Beantwortung statt, da ansonsten Personen den Tätigkeiten zugeordnet werden könnten. Im Rahmen der Betriebskommission, in nicht öffentlicher Sitzung, ist eine wunschgemäße Beantwortung möglich.

 

An GZA- Maßnahmen (gemeinnützige, zusätzliche Arbeit; Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs.3) in der Gersprenz GmbH und Dienstleistungs GmbH nimmt jeweils ein SGB II Hilfeempfänger teil. 83 SGB II-Hilfeempfänger/innen finden ihren Einsatzort bei der AZUR GmbH.

 

In den sonstigen, angefragten Einrichtungen sind keine GZA-Maßnahmen besetzt.

 

 

5)                  Wie viele der 1 € Jobber konnten im Jahr 2007 in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen vermittelt werden ?

 

 

Bislang wurden keine entsprechenden Daten erhoben, da bei einer GZA- Maßnahme nicht die Arbeitsvermittlung im Vordergrund steht. Die Kreisagentur für Beschäftigung hat vielmehr die Maßgabe des § 16 Abs. 3 Satz 1 SGB II zu erfüllen. Demnach sollen für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden.

 

 Im Jahr 2007 konnten unmittelbar nach einer GZA- Maßnahme 160 erwerbsfähige Hilfebedürftige in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden.

 

 

6)                  Wie ist eine sinnvolle Weiterqualifizierung bzw. eine vollwertige Wiedereingliederung in den 1. Arbeitsmarkt für diese 1 €Jobber gewährleistet ?

 

 

Eine Gewährleistung für eine vollwertige Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt gibt es nicht. Erst mit weiteren Eingliederungsmaßnahmen, auf Grundlage der GZA- Maßnahme, ist mit einer Verbesserung der individuellen Arbeitsmarktchancen zu rechnen.

 

Eine sinnvolle Weiterqualifizierung ist hingegen gegeben, da diese Einflussgröße von der Kreisagentur für Beschäftigung gesteuert werden kann. Bei der Auswahl der Beschäftigungsangebote für den/die Hilfeempfänger/in werden berufliche Kenntnisse, Erfahrungen und persönliche Vorstellungen berücksichtigt.

 

 

7)                  Wurde bisher bei o.a. Einsatz von 1 € Jobbern die Mitbestimmung der Personalräte eingeholt ?

 

 

Die Einholung der Zustimmung durch die Personalräte liegt nicht in der Verantwortung des SGB II-Trägers, sondern in der Verantwortung der Träger der GZA- Maßnahme. Bei GZA- Maßnahmen, die bei der Kreisverwaltung durchgeführt werden, wird das Mitbestimmungsverfahren durch die Personalabteilung eingeleitet.

 

 

8)                  In der Vorlage 1050 – 2007 (Positivliste für gemeinnützige Arbeiten) wurde von dem Fachbeirat der KFB Regeln zum Einsatz von 1 € Jobbern fixiert. Wer überprüft die Einhaltung dieser Regeln ? Wer überprüft hier Kriterien wie Zusätzlichkeit oder Unbedenklichkeit bei diesen „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen“?

 

 

Die Regelungen werden von der Kreisagentur für Beschäftigung überwacht. Beanstandungen seitens der Industrie und Handelskammer, der Handwerkskammer oder des Deutschen Gewerkschaftsbundes liegen nicht vor.

 

 

 

9)                  Diese „Positivliste“ sei dynamisch. Erworbene Erfahrungen würden diskutiert und konzeptionelle Ansätze entwickelt. Welche „Erfahrungen“ konnten bisher in „konzeptionelle Ansätze“ verwandelt werden ?

 

 

Die Erfahrungen werden zeitnah im Fachbeirat SGB II ausgewertet. Das Konzept der GZA- Maßnahme brauchte bisher nicht verändert werden.

 

 

 

10)              Wie wird bei dem Einsatz von 1 € Jobbern gewährleistet, dass deren Einsatz sich nach den Interessen und den Bedürfnissen der Leistungsempfänger ausrichtet ?

 

 

Der Einsatz einer GZA Maßnahme wird in der Eingliederungsvereinbarung vereinbart.

 

 

 

11)              Wird die „Freiwilligkeit“ des Einsatzes von 1 € Jobbern in den EnBV dokumentiert ?

 

 

Vorausgesetzt mit EnBV ist die Eingliederungsvereinbarung gemeint, so kann diese Frage bejaht werden. Die Dokumentation liegt mit der Unterschrift des Kunden vor.

 

 

 

12)              Wie viele Maßnahmen von 1 € Jobbern wurde im Jahr 2007 auf Wunsch der Leistungsempfänger abgebrochen ?

-                     Was waren die Gründe eines evtl. Abbruchs des Einsatzes ?

 

-                     Wie viele Sanktionen durch die KFB wurden hierdurch eingeleitet ?

 

 

Die Daten zur Beantwortung dieser Fragen werden mangels Auswertungsmöglichkeiten nicht erhoben.

 

 

13)              Welche Regeln innerhalb der KFB existieren, die die Vorlage von Führungs- und Gesundheitszeugnissen erforderlich machen ?

 

 

Innerhalb der KFB existieren keine Regeln, die eine Vorlage von Führungs- und Gesundheitszeugnissen erforderlich machen.

 

 

 

14)              Welche zeitlich fixierte Beschäftigung gibt es innerhalb der KFB beim Einsatz von 1 € Jobber ?

 

 

Zwischen der Kreisagentur für Beschäftigung und den SGB II Hilfeempfänger/innen wird in der Eingliederungsvereinbarung die Dauer von 6 – 12 Monate vereinbart.

 

 

 

15)              Werden den 1 € Jobbern für ihre Tätigkeit notwendigen Arbeitsmittel (Dienst und Schutzkleidung) kostenlos zur Verfügung gestellt ?

 

-                     in welchem Umfang wird den 1 € Jobbern Fahrtgeld gezahlt ?

 

 

Den Maßnahmenteilnehmern werden alle notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt.

 

Auf Grundlage des ÖPNV-Tarifs werden die Fahrtkosten, die in Zusammenhang mit der Maßnahme entstehen, erstattet.

 

 

 

16)              Erhalten 1 € Jobber nach Beendigung ihrer Maßnahme eine qualifizierte Beurteilung über ihre Tätigkeit ?

 

 

Die Teilnehmer/innen erhalten nach der Beendigung ihrer Maßnahme eine Bescheinigung, analog eines Arbeitszeugnisses.

 

 

 

17)              Die Entega Darmstadt berichtete unlängst darüber, dass pro Monat über 1000  Bürgern der Strom abgestellt werde ! Manchmal übernehme auf Antrag die Arge/Optionskommune bzw. Sozialamt die Kosten.(wenn kein Vermögen vorhanden sei)

-                     Wie viele Bezieher von ALG II im Jahr 2007 waren im Landkreis Da/Di von o.g. Maßnahmen der Entega und/oder der GGEW betroffen ?

 

-                     Wie hoch war der Betrag der KFB für die Übernahme der Energien an die Entega bzw. GGEW ?

 

 

Die Anzahl der von den Maßnahmen betroffenen Leistungsempfänger/innen nach dem SGB II in Darmstadt-Dieburg ist unbekannt, da die eingesetzte DV-Technik keine Auswertungsmöglichkeiten zur Beantwortung dieser Frage zulässt.

 

Auch der Betrag der KFB für die Übernahme der Energiekosten kann aus dem oben genannten Grund nicht bestimmt werden.

 

 

18)              Erfolgte die Rückzahlung an die Entega bzw. GGEW auf Ratenbasis oder für die Betroffenen kostenlose Rückzahlung zu Lasten der KFB ?

 

 

Grundsätzlich versucht die Kreisagentur für Beschäftigung mit dem Energieversorgungs­unternehmen Ratenzahlung für die Hilfeempfänger/innen zu vereinbaren. Nur wenn bezüglich einer Ratenzahlung keine Einigung stattfindet werden die Hilfeempfänger/innen wie folgt beraten:

 

-                     Anbieterwechsel

-                     Prüfung Rechtmäßigkeit der Lieferungseinstellung durch Eilantrag beim zuständigen Amtsgericht Darmstadt

 

Als letzte Möglichkeit werden in absoluten Ausnahmefällen die Kosten in Form eines Darlehens übernommen und die Rückzahlungsmodalitäten vereinbart.

 

 

19)              Wie vielen Kindern im Landkreis wird der Besuch der Kindergartens von der Optionskommune, von dem Sozialamt oder vom Jugendamt bezahlt ? (Stand 010108)

 

 

1.524 Kinder im Landkreis haben zum 01.01.2008, seitens der Kreisagentur für Beschäftigung, die Kosten für den Besuch des Kindergartens übernommen bekommen.

 

Im Bereich des Jugendamtes wird für 181 Kinder der Elternbeitrag für den Besuch des Kindergartens ganz (145) bzw. teilweise (36) übernommen.

 

 

 

Für die Beantwortung der Anfrage sind Personalkosten in Höhe von 380,10 Euro entstanden.