Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Ab dem Wirtschaftsjahr 2008 werden die Pauschalbeträge für die Nutzung von nichtkreiseigenen Sportstätten wie folgt festgesetzt:

 

  • für Sporthallen 15,00 Euro pro durchgeführte Unterrichtsstunde
  • für Sportplätze 5,00 Euro pro durchgeführte Unterrichtsstunde

 

Die Mittel sind in den Kostenstellen der Schulen im Schulbudget unter dem Sachkonto „Mieten – 6730000“ einzuplanen.

Die erforderlichen zusätzlichen Mittel sind im Entwurf des 1. Nachtrages für das Wirtschaftsjahr 2008 vorzusehen.

Bis zur Verabschiedung des 1. Nachtrages sind die im Haushalt 2008 eingeplanten Mittel in Höhe von 87.810,00 EURO unter dem Sachkonto 6730000 ausreichend. Überplanmäßige Ausgaben sind daher nicht erforderlich.