Beschluss: Kenntnis genommen

Erster Kreisbeigeordneter Schellhaas teilt mit, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg in einem Rechtsstreit gegen die Techniker Krankenkasse Hamburg bezüglich der Übernahme von Unterbringungskosten einer seelisch behinderten Jugendlichen unterlegen ist.

 

Hintergrund des Rechtsstreites war, dass die Erbringung von Integrationsleistungen durch das Jugendamt für die junge Frau, bei der eine massive Eigengefährdung vorliegt und von der auch Fremdgefährdungen ausgehen, nicht sinnvoll erschien, da die Ziele einer Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII aufgrund des vorliegenden Krankheitsbildes nicht zu erreichen sind. Die Jugendliche ist auf Kosten der öffentlichen Jugendhilfe seit langem geschlossen untergebracht und wird intensiv betreut. Es entstanden Kosten von mtl. bis zu 13.000,-- €, zu deren Zahlung der Landkreis durch das Verwaltungsgericht Darmstadt verurteilt worden war.

 

In seiner 13-seitigen Urteilsbegründung formuliert das Sozialgericht wie folgt:

 

„Der Kläger (Landkreis) verkennt, dass es gerade nicht darauf ankommt, ob die Beigeladene (Jugendliche) die Ziele der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII überhaupt erreichen kann. Maßgeblich für einen Erstattungsanspruch (gegen die Krankenkasse) ist allein, dass die stationäre Unterbringung der Beigeladenen, so wie sie vorliegend erfolgt, jedenfalls keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist.“

 

Auf die Einlegung eines Rechtsmittels wurde nach entsprechender fachlicher Beurteilung des Rechtsamtes verzichtet.

 

Es bestehen somit selbst bei hochgradig gestörten jungen Menschen (hier: frühkindliche undifferenzierte Psychose mit nur gering beeinflussbarem impulsiven und aggressiven Verhalten und ausgeprägter Weglauftendenz bei einer zusätzlich vorhandenen Hirnmissbildung mit partieller Kleinhirnwurmhypoplasie und Asymmetrie der Seitenventrikel sowie leichter bis mittelgradiger Intelligenzminderung) keine Möglichkeiten der Jugendhilfe entsprechende Leistungs- und Kostenbegehren, z. B. zu Lasten von Krankenkassen abzuwehren. Es muss daher auch weiterhin mit einer expansiven Entwicklung der Ausgaben der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen gerechnet werden.