Beschluss: Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis beabsichtigt die Errichtung eines Fußgängerüberweges im Zuge der K 182 in der Ortsdurchfahrt Hergershausen.

 

Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) wird beauftragt die Maßnahme durchzuführen, sobald die mit Polizei und Unterer Verkehrsbehörde abgestimmte verkehrsbehördliche Anordnung der Stadt Babenhausen vorliegt.

 

Die Kosten für die Herstellung des Fußgängerüberweges sollen 11.500 € betragen.

 

Die Mittel stehen im Wirtschaftsplan des Jahres 2007 (Investitionsplan) unter der Kostenstelle 366001  und der Maßnahme „Erneuerung Lichtsignalanlagen“ zur Verfügung.

 

Die begleitenden Maßnahmen, wie z. B. Verlegung von Parkplätzen und Telefonzellen sind von der Stadt Babenhausen vorzunehmen.