Beschlussvorschlag:
Um Planungssicherheit für die Investitionen bereits im laufenden Jahr für das folgende Jahr zu geben, soll mit der Bekanntgabe der Orientierungsdaten des Hessischen Ministerium,
-die meistens im August des vorhergehenden Jahres vorliegen- jedoch spätestens im September die Finanzplanung für das kommende Jahr, dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt werden.