Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der FDP-Fraktion:

 

1.                  Welche Kosten sind dem Kreis durch die bisherigen Schritte zur Gründung eines MVZ in Reinheim entstanden (anwaltliche und gutachterliche Aufwendungen)?


Dem Kreis sind unmittelbar keine Kosten entstanden. Mittelbar sind über den Eigenbetrieb Kreiskrankenhäuser beziehungsweise die Kreiskliniken GmbH anwaltliche und gutachterliche Aufwendungen in Höhe von 23.050 € entstanden.

 

 

2.                  Welche Kosten haben die Vorverträge mit der Besitzerin der infrage kommenden Praxis beim Kreis verursacht?

 

Die Vorverträge selbst haben weder für den Kreis noch den Eigenbetrieb oder die Kreiskliniken GmbH Kosten verursacht. Allerdings hat der Eigenbetrieb in diesem Zusammenhang dem in der Praxis tätigen Arzt, der auch die ärztliche Leitung des MVZ übernehmen sollte, anteilige Bezüge gewährt.

 

 

3.                  Hatte der Kreisausschuss bereits Vorkehrungen zur Ausgründung einer eigenständigen GmbH aus der Kreiskliniken -GmbH (gem. KT-DS 1083/2007) vorgenommen? Wenn ja, welche Kosten sind dadurch entstanden?

 

Der Kreisausschuss hat keine Vorkehrungen getroffen. Allerdings hat die Geschäftsführung in Umsetzung eines diesbezüglichen Gesellschafterbeschlusses den Gesellschaftsvertrag an die vorgesehene MVZ-Gründung angepasst. Die Notar- und Registergerichtskosten sind in dem Betrag unter 1. berücksichtigt.

 

Für die Beantwortung dieser Anfragen fielen Personalkosten in Höhe von 15,00 € an.