Sitzung: 10.12.2007 Kreistag
Beschluss: Kenntnis genommen
Anfrage der Fraktion von Die Linke-DKP:
Auf unsere Anfrage 1100 – 2007 vom 30. Mai 2007 wurde uns auf die Frage der Fachberatungskosten für die Krankenhausreform folgendes geantwortet:
„ Das Angebot, welches den Zuschlag erhielt, belaufe sich auf 1100 € plus 2 % Nebenkosten und Mehrwertsteuer. Gerechnet würde mit 90 Mann Tage.“
Nachdem die bisherige Betriebsleiterin in Groß – Umstadt kündigte wurde sie durch Mitarbeiter der Fachberatung CMK ersetzt. Hierzu stellen wir folgende Fragen:
1) Welche kostenmäßigen Auswirkungen auf das bestehende Angebot der Fachberatung von CMK (siehe oben) hat diese personelle Besetzung der bisherigen Betriebsleiterin durch CMK Mitarbeiter?
Die
zitierte Antwort bezog sich hinsichtlich Tagessatzes und der Zahl der Manntag zunächst
auf die Analysephase. Für die Umsetzungsphase (ab 10/2007) war von Anfang an
eine neue vertragliche Regelung vorgesehen. Wobei der Tagessatz für die
Umsetzungsbegleitung unverändert bei 1.100 € pro Mann-Tag plus 2 % der
Nettovergütung als pauschale Erstattung von Nebenkosten bestehen sollte. Dies
ist wurde auch so vereinbart. Es wird dabei von 10 Manntagen pro Monat
ausgegangen.
Für die
Vertragsleistungen der Betriebsleitung wurde eine zusätzliche Vergütung von
€ 16.000,00 pro Monat zuzüglich € 1.500,00 pauschale
Nebenkostenerstattung führe die Monate vereinbart, in der die Stelle der
Verwaltungsleitung vakant ist. Sobald die Stelle der Verwaltungsleitung besetzt
ist, reduziert sich die Vergütung auf € 9.000,00 pro Monat zuzüglich
€ 1.200,00 pauschale Nebenkostenerstattung.
2) Werden u.U. diese erhöhten Fachberatungskosten weiterhin aus dem Krankenhausetat zur Verfügung gestellt?
3) Sind diese zusätzlichen Kosten evtl. im WP 2007 bzw. WP 2008 des Eigenbetriebes Kreiskrankenhäuser ersichtlich?
Die Kosten sind nur teilweise
zusätzlich, da bisher eine Betriebsleiterin monatlich vergütet wurde. Die
monatlichen Kosten für die Fa. CMK werden in der Kontengruppe 69 im WP 2007 und
2008 ausgewiesen. In den Erläuterungen zur Kontengruppe 69 wird diese Situation
dargestellt.
4) Unseres Wissens besteht der Eigenbetrieb Kreiskrankenhäuser aus
a) dem Eigenbetrieb Kreiskrankenhaus
b) einer Dienstleistungs GmbH
c) einer Kreiskliniken GmbH
d) einer Schul GmbH
Dies trifft so nicht zu. Es
handelt sich bei a bis d jeweils um
selbständige Körperschaften. Auf die Ausführungen im Beteiligungsbericht wird
verwiesen.
Hierzu stellen wir folgende Fragen:
- wie viele Mitarbeiter/innen sind in den o.a. Rechtsformen beschäftigt ?
- fallen hierunter auch ehrenamtlich Tätige bzw. 1 € Jobber oder 400 € Kräfte ? Wenn ja, wie viele in welcher Rechtsform ?
- Welchen tariflichen Bestimmungen unterliegen die Kollegen/innen innerhalb der vier angegebenen Rechtsformen ?
-
Wie wird mit Kollegen/innen verfahren, die innerhalb
dieser unterschiedlichen Rechtsformen ihre bisherige Tätigkeit wechseln ?
Hat u.U. ein solcher Arbeitsplatzwechsel Auswirkungen auf die Bezahlung der
Beschäftigten ?
Zum Stichtag 30.10.2007 sind
im Eigenbetrieb Kreiskrankenhaus
247,46 Vollkräfte beschäftigt.
An Köpfen bedeutet dies 334 Mitarbeiter/-innen. 1 € Jobber sind keine
beschäftigt.
In der Kreiskliniken GmbH sind
192,68 VK beschäftigt, entsprechend 244
Köpfen. Auch hier sind keine 1
€ Jobber eingesetzt.
In der Dienstleistungs GmbH
sind 81,87 VK beschäftigt, entsprechend 115 Köpfen. Eine Mitarbeiterin übt 2
Stunden täglich einen 1 € Job aus.
In der Schul GmbH arbeiten 3,5
VK bzw. 5 Köpfe, kein 1 € Jobber.
Der Eigenbetrieb gehört dem
Kommunalen Arbeitgeberverband an, die Dienstleistungs GmbH dem Hotel- und
Gaststättenverband die Kreiskliniken GmbH dem Unternehmerverband Soziale Dienstleistungen
und Bildung.
Ein Wechsel hat auf das
Grundgehalt in der Regel keine negativen
Auswirkungen.
5) Wie viele Überstunden wurden im Geschäftsjahr 2006 und im ersten Halbjahr 2007 von den Beschäftigten der Kreiskrankenhäuser Groß Umstadt und Jugenheim und der unter Pkt. 2 angegebenen Rechtsformen geleistet. Wie erfolgte hier die Vergütung ?
Maßgeblich sind wirtschaftlich
die jeweils zum Jahresende nicht abgegoltenen Überstunden. Diese werden als
Rückstellung im Jahresabschluss dargestellt. Auf diesen wird verwiesen.
6) Wie viel an Mehrausgaben mussten die Kreiskrankenhäuser Groß Umstadt und Jugenheim (bitte getrennte Angaben) durch höhere Mehrwertsteuer – durch steigende Energiekosten und Tariferhöhungen ihrer Mitarbeiter in den 4 Rechtsformen für 2006 und das erste Halbjahr 2007 aufbringen ?
Energiekosten
und Tariferhöhungen wirken sich unmittelbar auf entsprechenden
Aufwandspositionen der Krankenhäuser aus. Zusätzlich fließen diese Position
aber auch in Preiserhöhungen der Lieferanten (z.B. für Büromaterial, Treib- und
Schmierstoffe) ein. Die Beschaffungskosten sind hier um bis zu 33 % gestiegen.
Aus dem
vorliegenden Zahlenmaterial ist zu entnehmen, dass die tatsächlihcen Aufwendungen
für Strom, etwa 8 % bis 10 %, angestiegen sind. Der Aufwand für Gas ist dank des milden Winters 2006/2007 trotzt
steigender Bezugskosten konstant geblieben..
Im Bereich Büromaterial ist
ein deutlicher Preisanstieg festzustellen. Dieser Preisanstieg lässt sich aber
sicherlich nicht alleine auf die Mehrwertsteuererhöhung zurückführen. Ebenso
verhält es sich bei den Treib- und Schmierstoffen. In diesem Bereich fällt der
Preisanstieg mit 33 % besonders hoch aus. Grund hierfür ist nicht alleine die
Mehrwertsteuererhöhung, sondern insbesondere der allgemeine Preisanstieg.
Die
Tarifabschlüsse belasten die Budgets der beiden Häuser für 2006 und dem ersten
Halbjahr 2007 insgesamt mit 241.000 €.
7) Wie viele Pflegkräfte (Vollzeit) versorgten ab 2002 bis zum ersten Halbjahr 2007 wie viele Patienten in den Kreiskrankenhäuser Groß Umstadt und Jugenheim? (Bitte getrennte jährliche Angaben)
Die
Antworten entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage (Exceltabelle).
8) Wurden innerhalb der 4 Rechtsformen evtl. Absenkungsverträge bei Mitarbeiter/innen in den Jahren 2006 und 2007 durchgeführt ?
In den Jahren 2006 und 2007 wurden keine Absenkungsverträge bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt.
9) Auswirkungen der Gesundheitsreform war, dass den Krankenhäuser die Budgets gedeckelt wurden. Wie gingen die Kreiskrankenhäuser Groß Umstadt und Jugenheim mit - einerseits Budgetdeckelung und -anderseits mit Tariferhöhungen, Mehrwertsteuer, höhere Energiekosten und anderen allgemeinen Kostensteigerungen um?
Letztmalig wurde das Budget
1992 mit den Kostenträgern individuell verhandelt. In den Folgejahren 1993 bis
1995 wurde das vereinbarte Budget 1992 jährlich um die
Grundlohnsummensteigerung der jeweiligen Jahre 1993 bis 1995 erhöht. Zusätzlich
wurden verschiedene Ausnahmetatbestände, wie z. B. Kosten für ganzjährigen
Betrieb von Krankenhausteilen, Mehrkosten aufgrund krankenhausspezifischer
Rechtsvorschriften, Mehr-/Minderkosten aufgrund von Veränderungen des
Leistungsangebotes nach Maßgabe des Krankenhausplans, berücksichtigt.
Ab dem Jahr 1996 wurden
Fallpauschalen und Sonderentgelte neben den Pflegesätzen vereinbart. Diese
Fallpauschalen deckten finanziell den gesamten Krankenhausfall, ähnlich der
heutigen DRG, ab. Mit dem Sonderentgelt wurde ein Teil der allgemeinen
Krankenhausleistung, z. B. Operation, vergütet. In den Folgejahren ab 1996
wurde ein Gesamtbudget gebildet, aus Fallpauschalen, Sonderentgelten, Basis-
und Abteilungspflegesätzen. Das Budget wurde ggf. um die BAT-Erhöhung
angepasst. Weiterhin wurde das Budget jährlich pauschal um die
Grundlohnsummenentwicklung erhöht. Diese Grundlohnsummenerhöhung fiel jährlich
unterschiedlich aus. Die Spannweite lag bei 0,8 % bis maximal 2,4 %. Hinzu
kamen pauschale Zuschläge für Instandhaltung mit 1,1 % und ein Abschlag für
Fehlbelegung in Höhe von 1,0 %. Sollten dem Krankenhaus Mehr- oder Minderkosten
aufgrund krankenhausplanerischer Änderungen entstehen oder durch
Leistungsänderungen, wurden diese entsprechend im Budget zusätzlich
berücksichtigt.
Optional ab dem Jahr 2004,
verbindlich ab 2005, wurde das krankenhausindividuelle Gesamtbudget in das
DRG-System überführt. Weiterhin werden die Budgets jährlich um die
Veränderungsrate gemäß § 71 SGB V erhöht. Für das laufende Jahr beläuft sich
die Veränderungsrate auf 0,28 %. Im nächsten Jahr sind es 0,64 %. Die Anpassung
der Budgets um die Veränderungsrate fangen die höheren Kosten bei weitem nicht
auf. Eine zusätzliche Berücksichtigung von Kostensteigerungsfaktoren wie z. B.
Tariferhöhungen, Mehrwertsteuersatzerhöhung, Energiekosten oder anderen
allgemeinen Kostensteigerungen erfolgen nicht. Die Krankenhäuser müssen
innerhalb ihres vereinbarten Budgets diese höheren Kosten durch entsprechende
Einsparmaßnahmen abfangen.
Zusätzlich müssen die
Krankenhäuser seit diesem Jahr einen Sanierungsbeitrag in Höhe von 0,5 % zur
Sanierung der Krankenkassen abführen.
Dies alles führt dazu, dass
gut 50 % aller deutschen Krankenhäuser für das Jahr 2007 einen Fehlbetrag
erwarten. Das bedeutet, dass diese Krankenhäuser keine Erträge erwirtschaften
können und damit keine Potentiale für die Zukunftsgestaltung haben. Die
Prognose für das Jahr 2008 sieht noch düsterer aus. Hier wird nach Schätzungen
davon ausgegangen, dass 80 % der Häuser defizitär arbeiten oder lediglich ein
ausgeglichenes Ergebnis erreichen.
Die Ursachen hierfür liegen
in den Lasten begründet, die die Krankenhäuser aus den früheren Jahren,
zusätzlich in diesem Jahr und in den nächsten Jahren zu schultern haben, ohne
hierfür eine Refinanzierung zu erhalten. Die durchschnittliche Veränderungsrate
für das kommende Jahr mit 0,64 % bei gleichzeitigem Abzug des
Sanierungsbeitrags von 0,5 % führt faktisch zu einer weiteren Nullrunde. Die
Ergebnisse der in diesem Jahr anstehenden Tarifverhandlungen, die in Zeiten des
allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwungs und gleichzeitigen Abschlüssen in
anderen Branchen von über 3 %, werden nochmals zu erheblichen Belastungen für
die Krankenhäuser im Jahr 2008 führen. Diese können nicht refinanziert werden
und erzeugen einen erneuten Rationalisierungsdruck auf die Krankenhäuser.
10) Wie ist der betriebswirtschaftliche Ablauf im Kreiskrankenhaus Groß Umstadt, wenn von dem angrenzenden Pflegeheim der Gersprenz gGmbH ein Pflegender zum Röntgen das Kreiskrankenhaus aufsuchen muss? Wer stellt wem das welchen Betrag hier in Rechnung und welche Kosten entstehen konkret in o.a. Fall.
Grundsätzlich obliegt es einem
Patienten in Abstimmung mit dem überweisenden Hausarzt die An- und Abfahrt zu
eine Facharzt zur organisieren. Daran ändert auch die räumliche Nähe des
Kreispflegeheims zum Kreiskrankenhaus nichts. Zwischen der Station des
Pflegeheims und der Röntgenabteilung wird ein Termin vereinbart und der
Transport entsprechend organisiert. Die grundsätzliche mögliche“ interne
Verlegung“ stößt dabei abhängig von dem Gesundheitszustand und der aktuellen
Personalsituation an rechtliche und/oder tatsächlich Grenzen. Nur bei einem
externen Krankentransport erfolgt eine Rechnungsstellung an den Patienten bzw.
dessen Krankenkasse. Kreiskrankenhaus oder Kreispflegeheim können in diesem
Zusammenhang keine Abrechnung vornehmen.
11)
Gemäß einer OECD Studie betrage in Deutschland der Anteil pro 1000 Einwohner der
Krankenhausmitarbeiter für die stationäre Versorgung nur 10,8 Mitarbeiter/innen
– in den USA dagegen 16,1 !
Wie viele Krankenhausmitarbeiter – bezogen auf 1000 Einwohner des Landkreises
Da/Di - versorgen in den Kreiskrankenhäuser die Patienten ? (Bitte Angaben
getrennt nach Krankenhaus Jugenheim und Gross Umstadt)
Bei einer Einwohnerzahl von
290.000 Einwohnern ergibt sich ein Wert bezogen auf das KKH Jugenheim von 0,43
Mitarbeitern, bezogen auf das KKH Groß-Umstadt von 1,31 Mitarbeitern.
Da unsere Fraktion kein Mitglied der Betriebskommission Krankenhaus ist, und wegen der Aktualität des Themas bitten wir um Beantwortung o.a. Fragen !
Wir bedanken uns im voraus hierfür.
Für die Beantwortung dieser Anfragen fielen
Personalkosten in Höhe von 163,80 € an.