Sitzung: 10.12.2007 Kreistag
Beschluss: Kenntnis genommen
Anfrage der Fraktion von Die Linke-DKP:
Seit dem 01.Januar 2007 sind neue Bleiberechtsregelungen in Kraft.
Wir bitten um Beantwortung u. a. Fragen :
Der Beantwortung der Anfrage muss vorausgeschickt
werden, dass es keine Bleiberechtsregelung gibt, die seit dem 01.01.2007 in
Kraft ist. Eine Bleiberechtsregelung
wurde durch den Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und
–senatoren der Länder vom 17.11.2006 eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt konnten
ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige, die faktisch, wirtschaftlich
und sozial im Bundesgebiet integriert sind, ein Bleiberecht auf der Grundlage
des § 23 Abs.1 Aufenthaltsgesetz erhalten.
Vom zeitlichen Aufenthalt
begünstigt waren Personen, die sich als Alleinstehende bzw. ohne familiäre
Lebensgemeinschaft mit minderjährigen Kindern seit dem 17.11.1998 und bei
Vorliegen einer familiären Lebensgemeinschaft mit Minderjährigen seit dem 17.11.2000
ununterbrochen im Bundesgebiet aufgehalten haben.
Die mit Beschluss der
Innenministerkonferenz getroffene Altfallregelung wurde durch das Gesetz zur
Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
vom 19.08.2007 fortgeschrieben.
Da wegen der Kürze der Zeit
für die gesetzliche Altfallregelung noch kein Zahlenmaterial vorliegt, beziehen
sich die Angaben zu der Anfrage auf die Altfallregelung gem. dem Beschluss der
Innenministerkonferenz .
1) Wie viele Personen im Landkreis Darmstadt/Dieburg haben durch die neuen Bleiberechtsregelungen seit dem 1.1.2007 eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung erhalten. ?
gestellte Anträge insgesamt |
261 |
davon wieder zurück genommen |
30 |
sonstige Erledigungen |
6 |
verbleibende Anträge |
225 |
davon erteilte
Aufenthaltserlaubnisse |
163 |
abgelehnte Anträge |
18 |
noch nicht
entscheidungsreife Anträge |
44 |
Die noch
nicht entscheidungsreifen Anträge wurden in die gesetzliche
Bleiberechtsregelung überführt. Danach wurden in 13 weiteren Fällen
Aufenthaltserlaubnisse erteilt, die grundsätzlich zeitlich befristet sind. Das
unbefristete Aufenthaltsrecht ist gesetzlich erst nach 7-jährigem rechtmäßigen
Aufenthalt möglich.
2) Wie viele Anträge auf eine Aufenthaltsberechtigung (aus welchen Gründen) wurden seit dem01.01.2007abgelehnt?
Es wurden 18 Anträge abgelehnt. Ablehnungsgründe waren:
·
Straffälligkeit ( 9 Anträge ),
·
kein Aufenthalt im Bundesgebiet, vermutl.
nach Belgien ausgereist ( 7 Anträge ),
·
erforderliche Aufenthaltszeit nicht erfüllt (
1 Antrag ) und
·
Täuschung gegenüber Behörden ( 1 Antrag ) .
3) Wie viele Antragsteller wurden nach dieser neuen Bleiberechtsregelung ausgewiesen ?
Ausweisungen
sind nur in den gesetzlichen Fällen der §§ 53 – 55 Aufenthaltsgesetz möglich.
Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen für die Anwendung der Altfallregelung
ist lediglich eine Antragsablehnung vorgesehen.
4) Wie viele waren dies im Vergleich zu alten Regelung im Jahr 2006 und 2005 ?
Auf die Ausführungen zu Frage 3 wird verwiesen.
Durch die
Beantwortung der Anfrage sind Kosten in Höhe von 29,40 € entstanden.