Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke-DKP:

 

Seit dem 01.Januar 2007 sind neue Bleiberechtsregelungen in Kraft.

 

Wir bitten um Beantwortung u. a. Fragen :

 

Der Beantwortung der Anfrage muss vorausgeschickt werden, dass es keine Bleiberechtsregelung gibt, die seit dem 01.01.2007 in Kraft ist.  Eine Bleiberechtsregelung wurde durch den Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder vom 17.11.2006 eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt konnten ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige, die faktisch, wirtschaftlich und sozial im Bundesgebiet integriert sind, ein Bleiberecht auf der Grundlage des § 23 Abs.1 Aufenthaltsgesetz erhalten.

Vom zeitlichen Aufenthalt begünstigt waren Personen, die sich als Alleinstehende bzw. ohne familiäre Lebensgemeinschaft mit minderjährigen Kindern seit dem 17.11.1998 und bei Vorliegen einer familiären Lebensgemeinschaft mit Minderjährigen seit dem 17.11.2000 ununterbrochen im Bundesgebiet aufgehalten haben.

Die mit Beschluss der Innenministerkonferenz getroffene Altfallregelung wurde durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19.08.2007 fortgeschrieben.

Da wegen der Kürze der Zeit für die gesetzliche Altfallregelung noch kein Zahlenmaterial vorliegt, beziehen sich die Angaben zu der Anfrage auf die Altfallregelung gem. dem Beschluss der Innenministerkonferenz .

 

 

 

1)                  Wie viele Personen im Landkreis Darmstadt/Dieburg haben durch die neuen Bleiberechtsregelungen seit dem 1.1.2007 eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung erhalten. ?

 

gestellte Anträge insgesamt

261

davon wieder zurück genommen

  30

sonstige Erledigungen

    6

verbleibende Anträge

225

 

davon erteilte Aufenthaltserlaubnisse

163

abgelehnte Anträge

  18

noch nicht entscheidungsreife Anträge

  44

 

Die noch nicht entscheidungsreifen Anträge wurden in die gesetzliche Bleiberechtsregelung überführt. Danach wurden in 13 weiteren Fällen Aufenthaltserlaubnisse erteilt, die grundsätzlich zeitlich befristet sind. Das unbefristete Aufenthaltsrecht ist gesetzlich erst nach 7-jährigem rechtmäßigen Aufenthalt möglich.

 

 

2)                  Wie viele Anträge auf eine Aufenthaltsberechtigung (aus welchen Gründen) wurden seit dem01.01.2007abgelehnt?

 

Es wurden 18 Anträge abgelehnt. Ablehnungsgründe waren:

 

·        Straffälligkeit ( 9 Anträge ),

·        kein Aufenthalt im Bundesgebiet, vermutl. nach Belgien ausgereist ( 7 Anträge ),

·        erforderliche Aufenthaltszeit nicht erfüllt ( 1 Antrag ) und

·        Täuschung gegenüber Behörden ( 1 Antrag ) .

 

 

3)                  Wie viele Antragsteller wurden nach dieser neuen Bleiberechtsregelung ausgewiesen ?

Ausweisungen sind nur in den gesetzlichen Fällen der §§ 53 – 55 Aufenthaltsgesetz möglich. Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen für die Anwendung der Altfallregelung ist lediglich eine Antragsablehnung vorgesehen.

 

 

4)                  Wie viele waren dies im Vergleich zu alten Regelung im Jahr 2006 und 2005 ?

 

Auf die Ausführungen zu Frage 3 wird verwiesen.

 

Durch die Beantwortung der Anfrage sind Kosten in Höhe von 29,40 € entstanden.