Kreistagsvorsitzender Dr. Lavies stellt als Wahlleiter (§ 55 Abs. 4 lt. Satz
Hessische Gemeindeordnung (HGO)) als nachrückendes Mitglied für den
Kreisausschuss für die am 31.12.2007 auf eigenen Wunsch ausscheidende
Kreisbeigeordnete Barbara Kienitz-Vollmer gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz
(KWG) in Verbindung mit § 55 Abs. 4 HGO die
Abg. Marianne
Streicher-Eickhoff
vom Wahlvorschlag
von Bündnis90/Die Grünen fest.
Die Amtseinführung
und Verpflichtung ist für die Kreistagssitzung am 10.12.2007 mit Wirkung zum
1.1.2008 vorgesehen.