Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg erklärt sein Einverständnis zu dem Auszug aus dem Umlegungsplan der Gemeinde Eppertshausen zur Baulandumlegung „Im Eichstumpf“ – 1. Vorwegnahme der Entscheidung gem. § 76 Baugesetzbuch (BauGB) - und erkennt diesen als rechtsverbindlich an.

 

Nach der Umlegung reduziert sich die Fläche für den Landkreis um 169 m². Durch diesen Abgang entstehen dem Landkreis Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögen in Höhe von 345,63 €, da dieses Grundstück einen Bilanzwert darstellt.

 

Die erforderlichen Mittel stehen im Wirtschaftsplan des Jahres 2007 auf dem Produkt P 366-903 unter der Kontenobergruppe 69 haushaltsrechtlich zur Verfügung.