Nachtrag: 01.11.2007

Beschluss: Kenntnis genommen

Fragen der FDP-Fraktion:

 

I.                   Fragen zum redaktionellen Teil (Vorbericht)

 

1.                  In der Haushaltssatzung 2007 wurde der Gesamtbetrag der Erträge (ordentliches und außerordentliches Ergebnis) auf 208 620 960 € und der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 221 953 700 €.
Diese Ansätze wurden in der vergleichenden Darstellung der Nachtragshaushaltssatzung auf 208 622 920 € (Erträge) und auf 222 786 025 € (Aufwendungen) verändert.

Worauf beruhen die Veränderungen (S. 2)?

 

Die in der Fragestellung zitierten Zahlen berücksichtigen nicht die mit dem Haushalt beschlossene Ergänzungsvorlage (0629-2007/DaDi).

 

2.                  Im Teilergebnishaushalt S. 66 wurde unter dem Produkt 550-921 (Grundsicherung SGBXII) die Zuweisung des Landes (Haushalt 2007= 1 119 540 €, Nachtragshaushalt = 987 500 €) richtigerweise von KOG 50/51 „Erträge aus einer Verwaltungstätigkeit“ auf KOG 59 „Erträge aus Zuweisungen“ übertragen.

Warum nicht im Ergebnishaushalt (S. 2)?

 

Die Zusammenstellung im Ergebnishaushalt wird in der endgültigen Fassung nach Einarbeitung der Veränderungen korrigiert.

 

3.                  Im Haushalt 2007 wird die zu erwartenden Verlustübernahme für Kreiskrankenhäuser auf 500 410 € veranschlagt (Produkt 506-901, S. 148). Dieser Ansatz erhöht sich in der vergleichenden Darstellung des Nachtragshaushalts auf 1 285 735 € (Produkt 506-901, S. 55).

Woraus resultiert die Veränderung?

Bei richtigem Ansatz würde der im Nachtrag ausgewiesene Verlustzuwachs 1 988 960 € und nicht 1 203 255 € betragen mit den entsprechenden Negativauswirkungen auf das Jahresergebnis.

 

Die in der Fragestellung zitierten Zahlen berücksichtigen nicht die mit dem Haushalt beschlossene Ergänzungsvorlage (0629-2007/DaDi), von daher ist auch die darauf basierende Schlussfolgerung falsch.

 

II.                Fragen zum substanziellen Inhalt (Gesamthaushalt)

 

1.                  Der Bürger geht davon aus, dass beim Bearbeiten von Bebauungsplanänderungen Gebühren anfallen.
Wie begründen sich dann die auf 450 000 € veranschlagten Rückerstattungen bei dem Produkt 363-909 „Befreiungen, Abweichungen H30“ (S. 46)?
Was besagt die in der Fußnote zitierte Richtlinie 66 531 des Verwaltungskostenverzeichnisses?

 

Die Verringerung des Ansatzes für Erträge aus Gebühren für Befreiungen nach § 31 (2) BauGB bzw. § 63 (1) HBO ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass in diesem Jahr bereits mehrfach Gebühren für eine Befreiung von den Festsetzungen des maßgeblichen Bebauungsplans nach entsprechender Änderung des B-Plans durch die Gemeinde zurückerstattet wurden.    

 

Nr. 66531 der Richtlinie zur Bauaufsichtsgebührensatzung (BAGebS) regelt hierzu: "Entfällt die der Befreiung zugrunde liegende Festsetzung eines Bebauungsplanes rechtskräftig innerhalb von 12 Monaten nach Zustellung des Befreiungsbescheides, ist auf Antrag die für die Gewährung einer solchen Befreiung berechnete Gebühr zurückzuerstatten.

 

2.                  Woraus resultiert die Vervierfachung der Verlustübernahme bei den Kreiskrankenhäusern?

 

Der Landkreis hat den Eigenbetrieben die sich aus ihrer Wirtschaftsführung ergebenden Verluste auszugleichen. Der Ansatz im Nachtrag 2007 resultiert aus dem ausgewiesenen Verlust des Nachtragswirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Kreiskrankenhäuser“. Einzelheiten hierzu sind dem Nachtragswirtschaftplan des Eigenbetriebes zu entnehmen.

 

3.                  Auf welchen Vorjahresergebnissen bzw. Nachtragswirtschaftsplänen basiert der Anstieg der an den SENIO-Verband zu zahlenden Umlage um 93 000 € (Produkt 203-907) S. 8?

 

Der korrigierte Ansatz entspricht dem SENIO-Wirtschaftsplan 2007. Der SENIO-Wirtschaftsplan 2007 lag zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplans 2007 noch nicht vor, so dass eine Korrektur jetzt mit dem Nachtrag erfolgt.

 

4.                  Warum steigen Aufwendungen im Sozialamt überproportional an, wie im Vorbericht (S. 4) dargestellt?
z.B. S. 36 Jugendamt (Produkt 351-908) KOG 78:
Fallzahlerhöhung im Jugendamt + 19 = Mehraufwand 330 t€
Erziehung in einer Tagesgruppe + 19 = Mehraufwand 420 t€
Familienpflege für Minderjährige +  2 = Mehraufwand 200 t€

 

In der Sozialhilfe, insbesondere bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, sind in der Tat hohe Fallzahlsteigerungen zu verzeichnen. Diese resultieren daraus, dass viele zunächst vom Bereich des SGB II (KfB) übernommenen Fälle jetzt nach amtsärztlicher Feststellung der Arbeitsunfähigkeit wieder in den Leistungsbezug des SGB XII fallen. Zudem sind durch gesetzliche Veränderungen Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung zu übernehmen.

 

In der Jugendhilfe wurde neben den Fallzahlsteigerungen auch die Pflegegelder per Erlass des Hess. Sozialministeriums erhöht. Außerdem ist die Höhe der Kosten sehr stark einzelfallabhängig und unterliegt einer großen Bandbreite.

 

5.                  Wie entwickelte sich die Anzahl der vom Flüchtlingsamt betreuten Asylbewerber seit 2004, desgleichen die der Flüchtlinge?

 

Die Zahlen der betreuten ausländischen Flüchtlinge hat sich wie folgt entwickelt:

 

2004 - 1.597

2005 - 1.426

2006 - 1.027

2007 -   787

 

Die angegebenen Zahlen sind Durchschnittswerte bezogen auf einen Monat. Es handelt sich nicht um die Zahl der Leistungsbezieher. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass 60 % der vorgennanten Personen auch Leistungen bezogen haben, bzw. beziehen. Eine Unterscheidung zwischen Flüchtlingen und Asylbewerbern findet nicht statt, vielmehr wird nach dem jeweiligen Aufenthaltsstatus (Duldung, Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis) unterschieden.

 

6.                  Bei welchen Verwaltungsstellen wurden die Gebühren für deren Dienstleistungen angehoben bzw. die Anhebung vorbereitet, damit die Auflage des Regierungspräsidiums erfüllt wird?

 

Zuletzt wurden die Gebühren für die Prüfungstätigkeit des Revisionsamtes mit Wirkung zum 01.01.2007 angehoben. Die zuständigen Abteilungsleiter sind von der Auflage des Regierungspräsidiums informiert und angehalten, den Kostendeckungsgrad ständig zu überprüfen und ggf. eine Änderung der Gebührensatzung herbeizuführen.

 

7.                  Warum wurden in den vergangenen Jahren keine Rückstellungen für die nunmehr an das Land für die Jahre 1997 2005 zurückzuzahlenden, zuviel gezahlten Pauschalzuwendungen an Flüchtlingshilfe gebildet (Produkt 557-902, S. 68)?

 

Die Rückforderungsverpflichtung ergab sich erst im Rahmen einer Prüfung im vergangenen Jahr.