Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 wird gem. § 114d in Verbindung mit § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Er enthält im Einzelnen folgende Festlegungen:
- Die Neufestsetzung des Ergebnishaushalts in den Erträgen auf 215.512.180 EUR und in den Aufwendungen auf 229.528.460 EUR.
- Die Neufestsetzung des Finanzhaushalts
a) der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf
- 2.190.695 EUR,
b) keine Veränderung des Saldos der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
c) keine Veränderung des Saldos der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
- Keine Veränderung des Gesamtbetrages der Kredite.
- Keine Veränderung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen.
- Keine Veränderung des Höchstbetrages für Kassenkredite.
- Keine Veränderung der Hebesätze für die Kreis- und Schulumlage.
- Keine Veränderung des Stellenplanes.