Nachtrag: 24.10.2007

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 wird gem. § 114d in Verbindung mit § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Er enthält im Einzelnen folgende Festlegungen:

 

-         Die Neufestsetzung des Ergebnishaushalts in den Erträgen auf 215.512.180 EUR und in den Aufwendungen auf 229.528.460 EUR.

-         Die Neufestsetzung des Finanzhaushalts      

a)      der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf

- 2.190.695 EUR,

b)      keine Veränderung des Saldos der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

c)      keine Veränderung des Saldos der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-         Keine Veränderung des Gesamtbetrages der Kredite.

-         Keine Veränderung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen.

-         Keine Veränderung des Höchstbetrages für Kassenkredite.

-         Keine Veränderung der Hebesätze für die Kreis- und Schulumlage.

-         Keine Veränderung des Stellenplanes.