Nachtrag: 24.10.2007

Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Jakoubek teilt mit, dass der HEAG mobilo Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 14. Mai 2007 Anpassungen der Gesellschaftsverträge der Unternehmen in HEAG-Verkehrssparte vorbehaltlich der Zustimmung des Kreises als mittelbarer Gesellschafter vorgenommen hat.

 

Die Änderungen betreffen nicht die wesentlichen Regelungen des Gesellschaftsvertrag wie etwa Firma, Unternehmenssitz und –zweck, Stammkapital und Stammeinlage, Vertretung oder Geschäftsführung.

 

Mit der Änderung wird gewährleistet, dass die Gesellschaftsverträge der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)zur Prüfpflicht entsprechen. Die HGO sieht unabhängig von der Unternehmensgröße grundsätzlich die Verpflichtung zur Erstellung von Jahresabschlüssen nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches vor.

 

Ausnahmen kann die Kommunalaufsicht im Einzelfall zulassen. Für die HEAG mobiBus Verwaltungs-GmbH sowie die HEAG mobiTram Verwaltungs-GmbH führt diese Prüfpflicht zu Prüfaufwand und –kosten, die in keinem Verhältnis zur auf die Geschäftsführung der jeweils verwalteten Kommanditgesellschaften ausgerichten Geschäftsumfang stehen. Sofern der Gesellschaftszweck entsprechend eingeschränkt wird, ist daher eine Ausnahmeregelung kommunalrechtlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll.

 

Die HEAG mobilo GmbH selbst sowie deren Töchter HEAG mobiServ GmbH, HEAG mobiBus GmbH & Co. KG und HEAG mobiTram GmbH & Co. KG unterliegen hingegen gemäß HGO weiterhin der Prüfpflicht, wie sie das Handelsgesetzbuch für große Kapitalgesellschaften vorschreibt.

 

Die entsprechenden Gesellschaftsverträge werden künftig ebenfalls im Informationsangebot des Kreisausschusses Darmstadt-Dieburg „Kommunales Recht im Landkreis Darmstadt-Dieburg“ (Kreisrecht) zur Verfügung gestellt.