Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt- Dieburg wird beauftragt, zur Vermeidung von Lohndumping Aufträge nur noch an Firmen zu vergeben, die nachweislich Tariflohn zahlen und gegenüber dem Landkreis eine entsprechende Tariftreueerklärung abgeben. Dieser Beschluss gilt auch für die Eigenbetriebe des Landkreises Darmstadt- Dieburg.

Der gefasste Tariftreuebeschluss gilt nicht nur für den jeweiligen General-Unternehmer, sondern zwingend auch für etwaige Subunternehmer.

Der Kreisausschuss beauftragt die zuständigen Betriebsleitungen in die Arbeitgeberverbände einzutreten.

Die berufliche Erstausbildung ist bei der Auftragsvergabe besonders zu berücksichtigen. Bei gleichwertigen Angeboten erhalten jene Unternehmer den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen oder sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt- Dieburg fordert außerdem das Land Hessen auf, endlich ein Tariftreuegesetz zu beschließen.