Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Landkreises Darmstadt-Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2008 wird in nachstehender Fassung beschlossen:

 

§ 1 Haushaltsgesamtbeträge

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird

 

im Ergebnishaushalt

 

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 232.596.400 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 230.805.215 €

 

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.000 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 €

 

mit einem Überschuss von 1.792.185 €

 

im Finanzhaushalt

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 12.585.185 €

 

und dem Gesamtbetrag der

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.363.460 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.092.820 €

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 729.360 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 8.700.000 €

 

mit einem Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres 3.885.185 €

 

festgesetzt.

 

§ 2 Kredite

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahmen im Haushaltsjahr 2008 zur Finanzierung

von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 729.360 €

festgesetzt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2008 zur Leistung

von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

wird auf 418.000 € festgesetzt.

 

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung

von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 90.000.000 € festgesetzt.

 

§ 5 Umlagen und Hebesätze

a) Kreisumlage

Der Hebesatz für die von den Kreisgemeinden für das Haushaltsjahr 2008 zu erhebende

Kreisumlage wird auf 38,70 % der Kreisumlagegrundlagen festgesetzt. (Der Kreistag hat aus

diesem Hebesatz einen Anteil von 2,63 % für den ÖPNV beschlossen).

 

b) Schulumlage

Der Hebesatz für den von den Kreisgemeinden für das Haushaltsjahr 2008 zu erhebenden

Zuschlag zur Kreisumlage wird auf 16,40 % der Kreisumlagegrundlagen festgesetzt.

Die Kreisumlage und der Zuschlag zur Kreisumlage sind in 12 Monatsraten jeweils zum 15.

eines jeden Monats zu entrichten. Rückständige Umlagen sind nach § 40a FAG mit jährlich 2

% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

 

§ 6

Es gilt der vom Kreistag als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.