Sitzung: 10.12.2007 Kreistag
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Landkreises Darmstadt-Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2008 wird in nachstehender Fassung beschlossen:
§ 1 Haushaltsgesamtbeträge
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 232.596.400 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 230.805.215 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.000 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 €
mit einem Überschuss von 1.792.185 €
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 12.585.185 €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.363.460 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.092.820 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 729.360 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 8.700.000 €
mit einem Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres 3.885.185 €
festgesetzt.
§ 2 Kredite
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahmen im Haushaltsjahr 2008 zur Finanzierung
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 729.360 €
festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2008 zur Leistung
von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf 418.000 € festgesetzt.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 90.000.000 € festgesetzt.
§ 5 Umlagen und Hebesätze
a) Kreisumlage
Der Hebesatz für die von den Kreisgemeinden für das Haushaltsjahr 2008 zu erhebende
Kreisumlage wird auf 38,70 % der Kreisumlagegrundlagen festgesetzt. (Der Kreistag hat aus
diesem Hebesatz einen Anteil von 2,63 % für den ÖPNV beschlossen).
b) Schulumlage
Der Hebesatz für den von den Kreisgemeinden für das Haushaltsjahr 2008 zu erhebenden
Zuschlag zur Kreisumlage wird auf 16,40 % der Kreisumlagegrundlagen festgesetzt.
Die Kreisumlage und der Zuschlag zur Kreisumlage sind in 12 Monatsraten jeweils zum 15.
eines jeden Monats zu entrichten. Rückständige Umlagen sind nach § 40a FAG mit jährlich 2
% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.
§ 6
Es gilt der vom Kreistag als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.