Sitzung: 12.11.2007 Kreistag
Beschluss: Kenntnis genommen
Anfrage der CDU-Fraktion:
Wir erbitten einen Sachstandsbericht über den schulträgerübergreifenden Schulentwicklungsplan, der in der Kreistagssitzung VIII-002/2006 am 03.07.2006 beschlossen wurde.
Des Weiteren wird um Mitteilung gebeten, ob im Rahmen des Schulentwicklungsplans die Absicht besteht, das im Kreis Darmstadt-Dieburg bestehende gegliederte Schulsystem zu verlassen und ein im Sinne der Landes-SPD favorisiertes Einheitsschulsystem einzuführen.
Begründung: Der Kreisausschuss wurde aufgefordert einen Schulentwicklungsplan abgestimmt mit den angrenzenden Schulträgern – zeitnah vorzulegen. Da nun ein Jahr verstrichen ist, möchten wir den aktuellen Stand ermitteln.
Teile der Bürgerinnen und Bürger sind über Aussagen der Landes-SPD beunruhigt und wünschen sich eine Klarstellung dahingehend, ob die Koalition derartige Vorhaben auch unterstützt und das im Kreis Darmstadt-Dieburg bestehende gut angenommene Schulsystem grundlegend geändert werden soll.
Beantwortung der Anfrage:
Der
Landkreis Darmstadt-Dieburg hat mit Datum vom 04. Oktober 2007 den
Bewilligungsbescheid des Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes des Landkreises Darmstadt-Dieburg;
Schulorganisationsmaßnahmen erhalten. Dieser sieht Nachfolgendes vor:
„Mit
Schreiben vom 13. Dezember 2006 haben Sie mir die Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes des Landkreises Darmstadt-Dieburg gemäß § 145 Abs. 6
Hessisches Schulgesetz (HSchG) in der Fassung vom 14. Juni 2005 (GVB1. I S.
442), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. Juli 2007 (GVB1. I S. 378), zur
Zustimmung vorgelegt.
Gemäß
§ 145 Abs. 6 HSchG stimme ich dieser Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes
des Landkreises Darmstadt-Dieburg zu. Die Auflagen in meinem Erlass vom 28.
Februar 2006 sehe ich als erfüllt an.
Vorsorglich
weise ich an dieser Stelle bereits darauf hin, dass gemäß § 144 a Abs. 1 HSchG
die Einhaltung der Richtwerte in der Sekundarstufe I sowie der
Mindestjahrgangsbreite in der Sekundarstufe II zu gewährleisten ist. Den
Schulträgern wird gemäß Artikel 7 Abs. 2 Satz 8 des Dritten Gesetzes zur
Qualitätssicherung in hessischen Schulen zum 01. Januar 2010 mitgeteilt werden,
welche schulischen Angebote auf der Basis des Stichtages der amtlichen
Statistik für das Schuljahr 2009/10 die Voraussetzungen des § 144 a Abs. 1
HSchG nicht erfüllen; auf die Rechtsfolgen des Artikel 7 (ebenda) Sätze 3 bis 7
und 9 wird verwiesen. Ggf. wird sodann eine erneute Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes erforderlich werden.
Weiterhin
erteile ich meine Zustimmung gemäß § 146 HSchG zu folgenden beantragten
Schulorganisationsmaßnahmen:
- Aufhebung der Förderstufe an der
Geiersbergschule, Grundschule mit Förderstufe, in
Groß-Umstadt.
- Aufhebung der Förderstufe an der
Modautalschule, Grundschule mit Förderstufe, in
Modautal.
- Aufhebung der Förderstufe und der Haupt- und
Realschule an der Stephan-Gruber-Schule,
Grund-, Haupt- und Realschule mit
Förderstufe, in Eppertshausen.
- Aufhebung der Abteilung Sprachheilschule an
der Carlo-Mierendorff-Schule, Grundschule
mit Abteilung Sprachheilschule, in
Griesheim.
- Errichtung einer selbstständigen
Sprachheilschule in Griesheim.
Für
die sächlichen und räumlichen Voraussetzungen hat der Schulträger Sorge zu
tragen, die personelle Versorgung stellt das Staatliche Schulamt im Rahmen der
ihm zugewiesenen Stellen sicher.“
Der
genehmigte Schulentwicklungsplan des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat bis zum
Schuljahr 2009/10 Gültigkeit. D. h., es ist erst für das Jahr 2010/11 ein neuer
Schulentwicklungsplan vorzulegen. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt wird,
schulträgerübergreifend, ein gemeinsamer Schulentwicklungsplan mit der Stadt
Darmstadt und ggf. dem Odenwaldkreis erarbeitet und mit den
Schulentwicklungsplänen der an den Landkreis Darmstadt-Dieburg angrenzenden
Schulträger abgestimmt.
Auf
Dezernenten- und Verwaltungsebene laufen derzeit Vorgespräche. Dabei geht es
darum, zunächst eine einheitliche statistische Grundlage zu erstellen.
Schulentwicklungspläne
werden gemäß HSchG erstellt. Es ist nicht möglich, jetzt schon zu sagen, wie
künftig das Hessische Schulgesetz aussehen wird und welche Spielräume die
Schulträger dann bezüglich der möglichen Schulformen bzw. –systeme haben
werden.
Für die Beantwortung der Anfrage sind Personalkosten in
Höhe von 30,00 Euro entstanden.